Ich habe da noch etwas gefunden:
Für Werkstätten
- Betriebshaftpflicht: Eine Standard-Betriebshaftpflicht deckt die Verwahrung von Kundenreifen oft nicht ab.
- Betriebsinhaltsversicherung: Diese ist unerlässlich, um Schäden wie Feuer oder Diebstahl an Kundenreifen abzudecken.
- Abhängigkeit vom Kunden: In vielen Fällen wird die Werkstattversicherung erst dann zahlen, wenn der Kunde zuerst seine eigene Kfz-Versicherung in Anspruch genommen hat.
- Vertragsdetails: Es ist entscheidend, dass die Werkstatt die Bedingungen der eigenen Versicherung genau kennt und einlagert, wie es die Versicherung vorschreibt, z.B. ob der Lagerraum begutachtet wurde.