Da dieses Thema im Thread Lieferzeiten, kurz oder mittelfristig untergehen könnte, positioniere ich hier mal den Link, zur aktuellen Förder-Richtlinie vom 21. Oktober 2020.
Ende April 2021, dürften geschätzte 2,6 Millarden Euro (gut 2,3 Millarden € waren es Ende März 2021), von 5,0 Millarden € aus dem Topf vergeben sein, wenn die aktuelle Dynamik anhält.
https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/suchergebnis?13
Klick auf o.g. Link ----->dann auf Menü ----->dann Amtlicher Teil -----> dann Eingabe „zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen“
Auszug:
6.3 Rechtsanspruch - Ein Rechtsanspruch der Antragstellerin/des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.
7 Inkrafttreten und Befristung - Diese Richtlinie tritt am 16. November 2020 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2025 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des EKF zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden. Die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) vom 25. Juni 2020 (BAnz AT 07.07.2020 B2) tritt mit Inkrafttreten dieser Richtlinie außer Kraft.