Einleitung
Mit dem vom Kabinett am 12.05.2021 beschlossenen Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) werden höhere nationale Minderungsziele für die Jahre 2030 (mind. 65 Prozent) und 2040 (mind.88 Prozent) sowie das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität bis 2045 festgeschrieben. Zudem werden die maximal zulässigen Jahresemissionsmengen für die Sektoren (Energiewirtschaft, Gebäude, Verkehr, Industrie, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft) bis 2030 angepasst und jährliche sektorenübergreifende Minderungsziele zwischen 2030 und 2040 festgelegt.
Damit antizipiert die Bundesregierung die absehbar notwendige Anpassung der nationalen Ziele an das erhöhte Minderungsziel der Europäischen Union (EU) von mindestens minus 55 ProzentTreibhausgas-Emissionen gegenüber 1990 bis 2030. Klar ist: Der neue, ambitionierte Minderungspfad erfordert zusätzliche und verstärkte Maßnahmen. Deshalb hat das Bundeskabinett am 12.05.2021 mit der Novelle des KSGauch einen „KlimapaktDeutschland“ beschlossen. Mit dem vorliegenden Programm verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Dynamik des notwendigen Transformationsprozesses noch zu Beginn der 2020er Jahre signifikant zu erhöhen. In den vergange-nen zwei Jahren wurden im Rahmen von Klimaschutz-und Konjunkturprogramm bereits mehr als 80 Milliarden Euro für Klimaschutzinvestitionen bereitgestellt.
Die mit diesem Programm zusätzlich bereit-gestellten Mittel in Höhe von bis zu 8 Milliarden Euro zur Finanzierung weiterer Maßnahmen tragen da-mit zur weiteren Minderungder Treibhausgasemissionenzwecks Erreichung der nationalen Klima-schutzvorgaben bei.
https://www.reuters.com/article/deutsc…m-idDEKCN2DE15U
Insgesamt umfasst das Vorhaben rund 7,8 Milliarden Euro für die nächsten fünf Jahre, rund 5,8 Milliarden Euro für 2022. Die größten Posten sind eine Aufstockung der Mittel für die Gebäudesanierung von 2,5 Milliarden Euro für nächstes Jahr und weitere zwei Milliarden für 2023. 1,8 Milliarden Euro sind für die E-Auto-Kaufprämien vorgesehen, wo mit einer stärker als geplanten Nachfrage gerechnet wird.
Der Haushalt muss allerdings noch beschlossen werden, was erst in der kommenden Wahlperiode der Fall sein wird. Zusätzliche verbindliche Regulierungen, die gesetzlich geregelt werden müssten, finden sich angesichts der auslaufenden Wahlperiode so auch nicht im Papier. Dieses hat das Finanzministerium jetzt in die Abstimmung mit den anderen Ressorts gegeben. Es soll Regierungskreisen zufolge am 23. Juni im Kabinett beschlossen werden.