Hallo,
kann mir jemand sagen ob ich meine Winterfelgen vom VZ e-Hybrid auf dem VZ310 fahren darf. Morgen kommt der neue und dacht ich frag mal in die Runde .
Grüße
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Hallo,
kann mir jemand sagen ob ich meine Winterfelgen vom VZ e-Hybrid auf dem VZ310 fahren darf. Morgen kommt der neue und dacht ich frag mal in die Runde .
Grüße
Ein paar mehr Daten wären schon nicht schlecht. ![]()
Ja kannst du. Wenn die beim VZ Hybrid gepasst haben, passen sie auch beim VZ310 (außer der hat die Brembo, dann muss genauer geschaut werden).
okay super danke. bei beiden keine Brembo ![]()
Da muss ich doch mal ein wenig "reingrätschen".
Ich stand vor der gleichen Frage. Ich fahre im Winter eine Borbet Y mit 235/45R18. Das ist eine Kombination von dreien, welche in der ABE für den Vor-Facelift VZ eHybrid 1.4 freigegeben sind. Jetzt wird auf den Facelift VZ eHybrid 1.5 gewechselt (hab ihn heute das erste Mal im Autohaus gesehen, am 12.03. wird er abgeholt 😎😍). Da ich davon ausgegangen bin, dass sich an der Radaufnahme nichts geändert hat bin dachte ich auch ich kann einfach wechseln. Zur Sicherheit habe ich bei Borbet nachgefragt ob dem so ist und die ABE noch gilt.
Ergebnis war, dass ich die Felge verwenden kann. Aber mit folgenden Änderungen:
- Beim neuen sind nur noch Winterreifen der Größe 245/45R18 zulässig.
- Es müssen Randschrauben verwendet werden, die 5mm kürzer sind.
Also, sofern ihr Felgen mit ABE habt, nach der neuesten Version suchen und darin nachsehen. Wenn es noch keine gibt ( Prüfdatum bei meiner ist erst der 27.01.2025 ) einfach beim Hersteller nachfragen. Bei Borbet hat das schnell und äußerst kompetent funktioniert. Das Teufelchen steckt im Detail. Solltet ihr Felgen haben, die per Gutachten eingetragen wurden muss das sowieso neu gemacht werden, mit einem Gutachten für den Facelift. Bei einem Opel war es bei mir möglich mal möglich eine Felge, die eine ABE für einen Astra hatte nach einem Modellwechsel zu verwenden. Allerdings mit Einzelabnahme beim TÜV, Das gleiche wäre nötig falls es keine aktualisierte Version der ABE gibt. Wenn man sie trotzdem fährt ist das "Fahren ohne ABE des Fahrzeugs" mit den entsprechenden Folgen für den Versicherungsschutz.
Also -------> Uffbasse ! 😉
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