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Turboladerschaden bei Abholung Neufahrzeug Formentor VZ Extreme, wandeln möglich?

  • JD95
  • May 9, 2025 at 8:59 PM
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  • JD95
    Guest
    • May 9, 2025 at 8:59 PM
    • #1

    Meine Reise in die Welt von Cupra hat leider schneller aufgehört als es angefangen ist..

    Folgendes ist passiert,

    Ich bin Kunde bei einem größerem Autohaus das unter anderem die Marke Cupra beinhaltet. Jahrelang sind wir immer BMW und Toyota Fahrzeuge gefahren, ohne jegliche Ausfälle oder Schwierigkeiten.

    Da aktuell kein passendes Leasingangebot für einen BMW vorhanden war, kam mir Ende April ein schönes Angebot für einen neuen lagernden Formentor VZ Extreme rein. Ich hab mich über das Fahrzeug online informiert, dann den Leasingvertrag unterschrieben und dann kam es an einem Samstag um 12 Uhr zur Abholung. Es hat alles soweit geklappt und kurz vor der Ankunft Zuhause hat es laut aus dem Motorraum gepfiffen für 2-3min und dann war Ruhe. Es lag keine Leistung mehr an und das Fahrzeug hatte gefühlt nur noch 80PS und die Turbolader Anzeige , zeigte keinen Ladedruck an. Ich hielt nochmal, startete das Fahrzeug neu aber es hatte sich nichts geändert. Ich rollte noch die letzten Meter Nachhause . Im gleichen Zuge habe ich meinen Verkäufer noch per Whatsapp informiert.

    Anstatt das Fahrzeug Abschleppen zu lassen , habe ich mich fatalerweise dazu entschieden bis Montag zu warten und mich ans Autohaus zu wenden. Das Autohaus das mir das Fahrzeug verkauft hat ist ca. 80km entfernt. Ein Abschleppen oder eine Fahrt zum ursprünglichen Autohaus wäre nicht möglich gewesen. Also habe ich mich an das nächst gelegene Autohaus gewandt, das sich in meiner Nähe befand. Auf deren Anweisung habe ich das Fahrzeug noch auf Achse hinbewegt und man hat mich Nachhause gebracht, da es nicht möglich war mir ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Am Dienstag Vormittag kam dann der Anruf mit der Mitteilung, das die Welle des Turboladers festsitzt und sich Späne im Motor befinden. Man müsse erstmal eine Anfrage an Cupra schicken und abwarten wie weiter vorzugehen sei.

    Leider konnte man mir immer noch kein Ersatzfahrzeug stellen. Nachdem mein Autohaus versucht hat Druck zu machen und denen versucht hat zu erklären das es möglich ist, ein Ersatzfahrzeug über einen lokalen Fahrzeugvermieter zu organisieren, was dann auch bei Cupra in Rechnung gestellt werden kann, hat mich dann der lokale Händler kontaktiert und mir mitgeteilt, das nächste Woche Dienstag ein Cupra Ateca Diesel aus der eigenen Flotte zur Verfügung stehen würde und man die Option mit der Vermietung nicht machen würde. Man müsse das das Mietfahrzeug im vorraus zahlen, dadurch das das Fahrzeug auf Achse zum Händler gerollt ist, übernimmt Cupra erstmal nur 7 Tage und alles weitere müsse genehmigt werden. Man würde es bevorzugen das ich auf den Ateca warten soll, dann könnte ich das Fahrzeug solange behalten wie nötig wäre.

    Ich bin bis Dienstag ca 1,5 Wochen ohne Mobilität und die ganze Situation ist sowieso mehr als deprimierend. Und da ich keine Lust habe mich noch mit dem lokalen Cupra Händler zu streiten, der einfach keine Lust hat mir zu helfen, wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben am Montag Rechtsberatung in Erwägung zu ziehen und den ganzen Spaß zu wandeln. Zum Leid meines Autohauses was am Ende nichts dafür kann und selber nicht versteht wieso der Händler keine Ersatzmobilität stellen möchte. Es gab da noch 2 kleinere Dinge die mir Unmut über den lokalen Händler verursachen. Aber das würde erstmal den Rahmen sprengen. Es ist aktuell auch noch nicht klar, wie es mit dem Fahrzeug weiter geht, da der Fall anscheinend noch nicht bearbeitet worden ist.


    Hat jemand eventuell Erfahrung wie es sich bei einem Leasing mit dem wandeln verhält? Natürlich müssten erstmal Fristen gesetzt werden usw, das ist mir bekannt.

    Leider ist mein Unmut über die Situation schon zu groß.

  • Andy_aus_PF
    CUPRA Senior
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    • May 9, 2025 at 9:10 PM
    • #2

    Du hast das Recht auf Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatzlieferung

    Du musst zwei Nachbesserungen akzeptieren, erst danach kannst Du auf Rückgabe, Wandlung oder Nachlass bestehen

    § 281 I 1 BGB, § 323 I BGB


    Auf die schnelle gegoogelt

  • JD95
    Guest
    • May 9, 2025 at 9:15 PM
    • #3

    Es gibt seit dem 01.01.22 die Regelung mit den 2 Nachbesserungen nicht mehr. Nur noch angemessene Fristen die gesetzt werden müssen. Und das ist glücklicherweise auch gut so.

  • Joschi
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    Kaarst
    • May 9, 2025 at 9:16 PM
    • #4

    Das sind übrigens alles Ansprüche, die Du nur gegenüber dem Verkäufer geltend machen kannst. Mit der Garantie hat das nichts zu tun.

    Du musst das auf jeden Fall vom ausliefernden Autohaus bearbeiten lassen.

    If you want to finish first, first you have to finish!

  • Andy_aus_PF
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    • May 9, 2025 at 9:21 PM
    • #5
    Quote from JD95

    Es gibt seit dem 01.01.22 die Regelung mit den 2 Nachbesserungen nicht mehr. Nur noch angemessene Fristen die gesetzt werden müssen. Und das ist glücklicherweise auch gut so.

    Woher stammt dieses Wissen? Die Verbraucherzentralen sowie BGB 420 sprechen nachwievor von zwei Reparaturversuchen

  • JD95
    Guest
    • May 9, 2025 at 9:28 PM
    • #6
    Quote from Andy_aus_PF

    Woher stammt dieses Wissen? Die Verbraucherzentralen sowie BGB 420 sprechen nachwievor von zwei Reparaturversuchen


    Mangelhafte Lieferung: Welche Rechte Sie als Käufer jetzt haben

    Die Gewährleistung nach Erfüllung, insbesondere in Bezug auf § 439 BGB (Nacherfüllung), ist seit dem 1. Januar 2022 geändert. Früher galt ein zweiter gescheiterter Nacherfüllungsversuch als "fehlgeschlagen", nun ist die Anzahl der Versuche vom Einzelfall abhängig. Bei Verträgen, die ab dem 1.1.2022 geschlossen wurden, kann der Käufer nach einem erfolglosen Nacherfüllungsversuch bereits den Rücktritt vom Vertrag erklären, wenn der Händler den Mangel nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt, laut DAHAG Rechtsservices AG.

  • JD95
    Guest
    • May 9, 2025 at 9:31 PM
    • #7
    Quote from Joschi

    Das sind übrigens alles Ansprüche, die Du nur gegenüber dem Verkäufer geltend machen kannst. Mit der Garantie hat das nichts zu tun.

    Du musst das auf jeden Fall vom ausliefernden Autohaus bearbeiten lassen.

    Das ist mir auch soweit bekannt. Wäre das Fahrzeug bei denen zur Reparatur wäre mein Unmut wahrscheinlich nicht so groß.

  • Andy_aus_PF
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    • May 9, 2025 at 9:35 PM
    • #8

    Wie geschrieben, in BGB 440 steht nachwievor, das die Nachbesserung in der Regel nach dem 2. Reparaturversuch gescheitert ist.

    Ich habe das auch gelesen auf der Seite, der Anwalt erklärt aber direkt das das bei komplexen technischen Geräten nicht der Fall ist

    Einen Verweis woher er das Wissen ohne auf BGB 440 einzugehen hat und es alleine mit 439 begründet ist schon (meiner eigenen normalen Uswr Meinung) etwas seltsam

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