Hi,
ich glaube ich nehme die Vorschriften in den TÜV Gutachten einfach zu genau. Bei jeder Felge die ich bisher angeschaut habe steht folgendes in der Auflage:
"Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern."
Im TÜV Gutachten von CMS steht es sogar noch expliziter, dass die 18" Felgen nicht verwendet werden dürfen wen 19" Serie ist.
So, da der VZ Hybrid aber ab Werk mit 19" ausgeliefert wird ergibt das für mich keinen Sinn. Ich gehe mal davon aus das die vom Basis Modell aus gehen?
Explizit geht es um die Dezent TZ graphite 8.0x18 5/112 ET35 bzw. CMS C22.