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Allgemeine Frage: Gewährleistung (Gebrauchtwagen)

  • CanbiZ
  • October 25, 2021 at 3:29 PM
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  • CanbiZ
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    • October 25, 2021 at 3:29 PM
    • #1

    Hallo :)

    kurz eine allgemeine Frage, ggf. kennt jemand das Thema.

    Meine Freundin hat einen Opel Corsa D. Mit 87.000km.

    Uns ist aufgefallen, dass das Fahrzeug massiv Kühlflüssigkeit verliert, aber nicht erkennbar woher.

    => Verdacht Zylinderkopfdichtung.


    Das Fahrzeug hat sie vor 3 Monaten von einen Gebrauchtwagenhändler mit der 1-Jährigen Gewährleistung gekauft.

    Nun war das Auto in der Werkstatt, Schaden knapp über 1000 Euro. Fahrzeug wurde repariert. (Zylinderkopfdichtung etc.).

    Der Händler möchte nun 20-25 % Anteilig haben.

    Ist das rechtens? Soweit ich weiß, sind gerade bei der Laufleistung eigentlich keine ZKD dran.

    Cupra Formentor VZ 2.0 TSI 4Drive 228KW

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    Ihr benötigt Hilfe? Checkt diese Links! :angel:

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  • Werner
    Guest
    • October 25, 2021 at 4:52 PM
    • #2

    Das kommt auf die Gewährleistungsbestimmungen an!!🤔

  • John
    Guest
    • October 25, 2021 at 5:17 PM
    • #3

    Dies hab ich ich beim ADAC dazu gefunden:


    Diese Kosten muss der Händler tragen

    Der gewerbliche Verkäufer muss im Rahmen der Nachbesserung folgende Kosten übernehmen (soweit diese tatsächlich anfallen):

    • alle mit der Nachbesserung zusammenhängenden Kosten (z. B. Abschleppkosten zur nächstgelegenen Werkstatt, reparaturbedingte Materialien, Schmierstoffe, sowie die Fahrtkosten von und zur Werkstatt zur Durchführung der Reparatur). Als Verbraucher können Sie vom Händler mit der Aufforderung zur Nachbesserung einen Kostenvorschuss auf z.B. Kosten für Transport des Fahrzeuges zum Händler verlangen.
    • die Kosten, die durch den Ausbau einer mangelhaften und den (Wieder-) Einbau der mangelfreien Komponente entstehen. Diese Verpflichtung darf der Händler gegenüber einem Verbraucher nicht durch vertragliche Klauseln ausschließen oder beschränken.

    Der Verkäufer muss darüber hinaus keine Kosten wie z.B. Mietwagenkosten, Nutzungsausfall oder Verdienstausfall übernehmen. Diese Forderungen lassen sich nur bei einem nachweisbaren Verschulden des Verkäufers durchsetzen.

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    2021
    • October 25, 2021 at 8:21 PM
    • #4
    Quote from CanbiZ

    Hallo :)

    kurz eine allgemeine Frage, ggf. kennt jemand das Thema.

    Meine Freundin hat einen Opel Corsa D. Mit 87.000km.

    Uns ist aufgefallen, dass das Fahrzeug massiv Kühlflüssigkeit verliert, aber nicht erkennbar woher.

    => Verdacht Zylinderkopfdichtung.


    Das Fahrzeug hat sie vor 3 Monaten von einen Gebrauchtwagenhändler mit der 1-Jährigen Gewährleistung gekauft.

    Nun war das Auto in der Werkstatt, Schaden knapp über 1000 Euro. Fahrzeug wurde repariert. (Zylinderkopfdichtung etc.).

    Der Händler möchte nun 20-25 % Anteilig haben.

    Ist das rechtens? Soweit ich weiß, sind gerade bei der Laufleistung eigentlich keine ZKD dran.

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    Gewährleistung auf was? Schwierig, kann da nix dazu sagen.

    Gewährleistung ist keine Garantie.

    Nur nen Tipp geben wennst beim ADAC bist oder Auto-Rechtschutz hast dann sollte die erste Beratung kostenlos sein

    Aber es gibt hier sicher ganz schnell Infos dazu 8) :thumbup:

    Fahr nur so schnell wie dein Schutzengel fliegen kann :saint:

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    bestellt am 10.03.21

    geliefert am 15.09.2021 :shy:

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    • October 25, 2021 at 8:24 PM
    • #5

    Ich werde morgen Mal anrufen, Gewährleistung auf Motor und Getriebe :)

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  • John
    Guest
    • October 25, 2021 at 8:58 PM
    • #6

    CanbiZ

    Hast du den Link mal aufgemacht?

    Da steht noch folgendes drin:

    Wenn Sie als Privatmann von einem Unternehmer gekauft haben, gilt eine Beweiserleichterung: bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen können, wenn er nicht haften will. Nach dieser Zeit muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.


    Du hast Gewährleistung auf alles außer Verschleißteile und Flüssigkeiten.

    Da der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate (bei euch nach 3 Monaten) vorlag, hat der Verkäufer den Mangel zu beseitigen, falls er nicht beweisen kann, das ihr den Mangel selbst verursacht habt.

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