Moin!
Ich hab mich schon eine Weile nicht mehr mit Felgeneintragungen befasst, offenbar hat sich einiges geändert.
- Allgemein kannte ich es so, dass eine ABE bedeutet: keine Eintragung oder Vorführung erforderlich. Z.B. hat mein Fahrradträger eine ABE. Offenbar ist das inzwischen nicht mehr so. Kann es sein, dass in einer ABE drinstehen kann, dass unter bestimmten Bedingungen (diese Felge mit Reifen der Breite x) doch eine Eintragung oder Vorführung nötig ist? Wenn ja, ist das dann doch nur so etwas wie ein TÜV-Gutachten?
- Wenn ich mir nun die Gutachten zu diversen (breiteren) Felgen ansehe, finde ich dort in den allermeisten Fällen die Hinweise, dass die Radabdeckung vorne und hinten "durch geeignete Verbreiterungen" sichergestellt werden muss. Das sieht mir so aus, als wollten die Gutachtenersteller immer auf der sicheren Seite sein. Selbst bei Felgen mit (fast-) Serienmaßen sah ich die Hinweise. Wie muss ich diese Hinweise interpretieren? Hängt die Erfordernis der Verbreiterung dann von der Sichtweise des einzelnen Prüfers ab? D.h. mit Pech finde ich keinen Prüfer, der mir die Felgen ohne Verbreiterungen einträgt? (scheint mir ja so)
- Wenn nun ein Prüfer meint, dass Verbreiterungen unbedingt erforderlich sind, was mache ich dann? Verbreiterungen speziell für den Formentor habe ich nicht gefunden, nur solche universal-Gummi-Klebestreifen, von denen ich ahne, dass sie gar nicht mal so toll aussehen. Einen Komplettumbau für viele tausend EUR möchte ich auch nicht.
- Oder hat mein VZ 310 schon Verbreiterungen (die andersfarbigen Radläufe) und die kleineren Modelle haben das nicht?
- Natürlich würde ich vorher versuchen, einen Prüfer zu fragen, wie es aussieht. Aber ich ahne, dass dann nur kommt "muss ich sehen". Bei Spurverbreiterungen für meinen Smart lief es jedenfalls so. Nur ist dort das finanzielle Risiko viel geringer. Üblicherweise hat man bei bereits montierten Spurverbreiterungen auch kein Rückgaberecht mehr, ist auch irgendwie zu verstehen.
- Bei meiner Felgensuche wunderte ich mich auch noch darüber, dass unterschiedliche Anbieter für die gleiche Felge (incl. ET) unterschiedliche Angaben machen. Einer sagt ABE vorhanden, einer zeigt ein Gutachten und beim dritten steht "Karosseriearbeiten erforderlich". Ich werde wohl mal beim Hersteller nachfragen müssen.
Insgesamt scheint mir, dass das breite-Felgen-Thema irgendwie nervig ist, weil man keine echte Gewissheit haben kann, Räder samt Felgen ohne Verbreiterungen (oder gar weitere Umbauten) eingetragen zu bekommen. Wenn ich für einen Satz dann 3000+ ausgegeben habe, wär das schon doof...
Abschließend mein eigentliches Anliegen: ich hätte gerne schwarze Felgen mit 20" oder 21" mit mindestens 255er Breite und das dann eingetragen und ohne Verbreiterungen und Umbauten. Scheint nicht so einfach zu sein...
Danke für die Anteilnahme...