Ja, ich weiß, ich werde hier wieder was lostreten. Bevor aufgebrachte Antworten kommen: bitte genau lesen, was ich meine.
Chromglänzende, riesige, runde Zusatzscheinwerfer, die auf die Metallstoßstange geschraubt werden sind nicht mehr so aktuell und haben mir auch noch nie gefallen.
Was ich mir aber gut vorstellen könnte, wären zwei jeweils 25cm breite und 5cm hohe LED-Fernscheinwerfer (von Osram), die *hinter* dem Kühlergrill montiert werden und durch die großen Öffnungen im Grill scheinen. Im inaktiven Zustand fallen sie kaum auf, bereichern aber das Design etwas. Wenn sie leuchten, geht zwar etwas Lichtleistung verloren, aber beim guten serienmäßigen LED-Licht wäre das egal.
Das ist meine persönliche Meinung und mein Geschmack. Ich weiß, dass ich oft neben der Masse liege...
Der befragte TÜV-Mann hatte ein Problem, mich zu verstehen. Als er es dann wohl verstanden hatte, meinte er nur, die Gesetze würden das nicht erlauben. Welche, konnte er mir nicht sagen.
Die Ein- und Anbaupositionen von (zusätzlichen) Scheinwerfern am Auto sind sehr genau geregelt. Aber gerade beim Fernlicht gibt es fast keine Festlegungen. Naheliegend, weil das Fernlicht nicht leuchten sollte, wenn jemand anders es sieht. Bei meiner Suche in der StVZO konnte ich nichts finden, was den Einbau von zusätzlichen Fernscheinwerfern hinter einem "Schutzgitter" (ist es ja wirklich) verbietet.
Kann mir jemand eine Vorschrift nennen, die hier Anwendung finden könnte?
Bzgl. Anschluss sieht es auch nicht so einfach aus: die LED-Scheinwerfer werden über den CAN-Bus gesteuert, es gibt also nicht mehr "die Leitung zum Fernlicht". Ich denke aber, dies ließe sich per Codierung und Nachrüstung eines passenden Kontakts am Bordnetzsteuergerät hinbekommen. Da habe ich ja schon gewisse Erfahrung...