Vom Grundsatz her läuft das Geschäft ganz normal weiter. Jedoch hat Frau O. im eigenen Laden nichts mehr zu melden, der IV übernimmt die Geschäftsleitung, Mitarbeiter erhalten Insolvenzausfallgeld (3 Monate).
Selbstverständlich verkauft der IV noch Lagerware, Neubestellungen werden i.d.R. nur angenommen, wenn eine Chance auf Rettung des Geschäfts besteht.
Dies ist so nicht ganz richtig. Es kommt drauf an wie die Insolvenz durchgeführt wird. Es gibt auch eine Insolvenz in Eigenregie. Und wenn der Insolvenzverwalter genug Masse vorfindet das es sich lohnt das Geschäft weiterzuführen so hat Frau O. auch weiterhin das sagen in Ihrem Laden. Sie muss lediglich Berichte einreichen und Zahlungen vom IV freigeben lassen.