75€ + 1 Pkt. mittlerweile.
Die haben keine Berechtigung in deinen Privatraum (Fahrzeug) einzudringen oder dein Handy zu verlangen.
Das stimmt so nicht, wenn der Verdacht der Nutzung einer solchen App vorliegt oder anderweitiges technisches Hilfsmittel, kann die Polizei das sehr wohl verlangen. Man kann das dann verweigern, genauso die Herausgabe der Pin, da man sich ja nicht selbst belasten muss und nicht aktiv bei den Ermittlungen helfen muss aber nur als Beschuldigter/Betroffener. Eine Weigerung könnte dann eine Beschlagnahme des Handys als Beweismittel nach sich ziehen. Dies gilt auch analog bei Handynutzung am Steuer. Wäre das so wie Du schreibst, wäre das innere eines Auto ein rechtsfreier Raum und dem ist unter gewissen Voraussetzungen nicht so.