Alles anzeigenDie Angaben im COC beziehen sich auf die originalen Rad- Reifenkombinationen.
Natürlich darfst du auch Zubehörfelgen mit abweichendem Durchmesser, abweichender Breite, abweichender Einpresstiefe und/oder anderer Reifengröße fahren, wenn du dich an die jeweiligen Auflagen des Gutachtens hältst.
Beispiel:
es findet sich im COC keine einzige Rad- Reifenkombination in 20". Im Zubehör gibt es allerdings Kombinationen die sogar ohne Eintragung gefahren werden dürfen, weil eine ABE dafür vorliegt. So z.B. eine Ronal R71 mit 255 35 R20, eine AEZ Atlanta ET38 mit 245 35 R20 usw.
Bzgl. Geschwindigkeitsindex
Laut § 36 StVZO gilt bei Winterreifen hinsichtlich des Geschwindigkeitsindex eine Ausnahme, wenn sie das bis 2024 geltende M+S-Symbol oder das aktuelle Alpine-Piktogramm tragen. Bei ihnen darf der Speedindex niedriger sein als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Kfz. Das gilt allerdings nur unter der Bedingung, dass der Fahrer über einen Aufkleber in seinem Sichtfeld oder über eine Displayanzeige auf die niedrigere Höchstgeschwindigkeit der Reifen hingewiesen wird. Er muss sich dann auch an diese Beschränkung halten und dementsprechend langsamer fahren.
Folgendes steht im Gutachten der Rial Lucca 8.0x18 ET39. Passt das dann doch?