Nein. Du musst einen Seat/Cupra mind. seit 6 Monaten auf Dich zugelassen haben.
Das stimmt so nicht !
Folgendes gilt bei allen Cupra Händlern:
Der Käufer/Halter des Neufahrzeugs sowie der Halter des angekauften Gebrauchtfahrzeugs müssen identisch sein. Akzeptierte Abweichung bei entsprechendem Nachweis sind:
– Ehepartner bzw. Lebensgefährten mit identischer Adresse
– Geschwister
– Eltern
– Großeltern
– Kinder
– Schwiegereltern
Bei dem Ehepartner bzw. Lebensgefährten muss eine identische Adresse vorliegen. Nur ein Gebrauchtwagen kann pro Neubestellung berücksichtigt werden!
Zum Nachweis genügt eine Kopie des entsprechenden Fahrzeugscheins wo Namens oder Adressengleichheit drin zu sehen sein muss.