Ich wollte nur etwas breiter, nicht das maximale, alleine schon wegen dem tgl. am Bordstein parken.
Du musst dich doch nicht rechtfertigen Jan! Jeder so wie er mag. Ich habe CC nur erklärt warum die 10mm für mich nicht in Frage kommen.
Ich wollte nur etwas breiter, nicht das maximale, alleine schon wegen dem tgl. am Bordstein parken.
Du musst dich doch nicht rechtfertigen Jan! Jeder so wie er mag. Ich habe CC nur erklärt warum die 10mm für mich nicht in Frage kommen.
Und was spricht gegen die hier angebotenen Distanzscheiben?
Ich überlege noch und weiß nicht welche Größe für den VZ5 optisch am stimmigsten ist.
Mein Keramikversiegeler, auch ein VZ5'ler, hat die 10mm vorne und hinten verbaut. Als unsere Beiden direkt nebeneinander standen hast du von den 10mm so gut wie nichts gesehen. Deswegen tendiere ich zu den 20/15 von Mudsch. Das ist das Maximum was geht und sicher optisch mega
Warte... ach ne doch nicht...
Ach Mist... ich hätte 20 / 15 sofort genommen.
Mitschuld wegen hoher Geschwindigkeit auf der Autobahn? | GKS Rechtsanwälte (gks-rechtsanwaelte.de)
Du musst dich bei mir für gar nix entschuldigen. Und eskalieren schaut für mich auch anders aus.
Nettes Profilbild hast du gewählt!
Bevor du deinen Link gepostet hast, hättest du vielleicht mal das von mir und Monk zitierte OLG Urteil gelesen. Ist nämlich exakt auf den Sachverhalt von StylesLe zutreffend und nicht irgendein Urteil von einem Spurwechsel Unfall auf der BAB. Da gibt es nämlich Unterschiede.
Es ist manchmal einfach besser nix zu schreiben… da wäre das "Schluss für mich" der bessere Anfang als als Schlusssatz.
Unfähig sind immer nur die anderen…
Wie kann man bitteschön an einer Auffahrt auf einer 2-spurigen Autobahn mit über 250 ohne Mittelspur als Puffer an dem auffahrenden Verkehr vorbeibrezeln?
Vermutlich fährst du noch nicht sehr lange Auto? …
Wirklich? Ausgerechnet du, der mit diesen Sätzen die Sachebene einer gesunden Diskussion verläßt, fängt an zu weinen weil ihm der Ton nicht passt?
Junge… you made my day!
Genau… Nettiquette… lesen, verstehen!, danach handeln. Aber nicht jammern wenn man so behandelt wird wie man rein ruft.
Auch wenn StylesLe grundsätzlich im Recht ist, bin ich mir sicher, dass er im Falle eines Unfalls eine nicht unerhebliche Teilschuld bekommen hätte.
Deine Aussage! Bitte belege diese!
Was genau passt dir an meinem Ton nicht? Das ich dich darauf aufmerksam mache wie sträflich falsch ich es finde, dass man was völlig haltloses rausplappert und andere das Geplapper als bare Münze nehmen könnten? Ja... wenn das ein schlechter Umgangston ist muss ich mich wohl bei dir entschuldigen!
Würde man aber gar nicht erst so ein "Mist" posten und nachdenken bevpr man tippt... dann würde es gar nicht erst "eskalieren". Schon mal drüber nachgedacht?
Ach nee... auch hier ist es wieder besser mit dem Finger auf andere zu zeigen
Passt schon. Wenn du das so machst, ist für dich alles gut. Hab ich kein Problem damit.
Deinen Link hab ich tatsächlich nicht gelesen. Sorry. Ob ich Unsinn schreibe oder nicht, keine Ahnung. Ich möchts nicht drauf ankommen lassen.
Selbst wenn ich im Recht bin, hab ich im besten Fall einen Schaden am Fahrzeug (so schon passiert, rechts vor links). Bei nicht ganz so gutem Ausgang bin ich verletzt, oder noch schlimmer meine Kinder oder meine Frau.Wie StylesLe schon schrieb: Seid sensibel und umsichtig unterwegs uns achtet auch auf die anderen.
Ja... das Fazit von StylesLe ist vollkommen korrekt!
Dennoch möchte ich bitte von dir wissen, wie du wider besseren Wissens behaupten kannst, dass er eine "nicht unerhebliche Teilschuld" bekommen hätte. Also was motiviert dich sowas rauszuhauen OHNE, dass es irgendwie nachvollziehbar ist? Ich finde sowas echt schlimm!
Mehr sog i ned
Danke Monk... das ist genau das, auf das ich verwiesen habe!
Hallo zusammen,
anders gefragt: was machst du bei rechts vor links wenn du Vorfahrtsberechtigt bist? Fährst du blind über die Kreuzung oder schielst du nach links ob dich vielleicht doch einer übersehen hat?
Auch wenn StylesLe grundsätzlich im Recht ist, bin ich mir sicher, dass er im Falle eines Unfalls eine nicht unerhebliche Teilschuld bekommen hätte.Gott sei Dank ist ja nichts passiert...
Gruß Christian
Warum sollte ich denn nach links schielen? Und seit wann beantwortet man eine Frage mit einer Gegenfrage?
Davon aber völlig losgelöst, muss ich an einer rechts vor links Kreuzung schielen, denn auch ich bin einer Seite untergeordnet! Von daher macht deine Frage gar keinen Sinn.
Wenn du hier mitliest und in die Diskussion einsteigst und einfach nur behauptest, dass er einen nicht unerhebliche Teilschuld bekommen hätte, fordere ich von dir jetzt den Nachweis, dass deine Behauptung auch stimmt. Hättest du ordentllch mitgelesen, hättest du meinen Link zur bindenden Rechtssprechung verfolgt, wüsstest du, dass du Unsinn schreibst.
Das ist das Problem an Foren... jeder behauptet irgendwas ohne vernünftigen Nachweis und das "Gebrabbel" wird dann als Fakt übernommmen.
Das meinte ich auch gar nicht. Hab ja auch geschrieben, dass der Auffahrende aufpassen muss, geschweige denn gleich zwei Spuren rüberziehen - das geht gar nicht.
Mir ging es um das Thema, dass ich auf der AB egal wie und wann und in welcher Situation so schnell fahren kann, wie ich will. Dem ist nicht so. Sondern man muss sich eben auch anpassen. Dieser Kern seiner Aussage stimmte. Grundsätzlich sollte man das auch tun, wie gesagt, wegen all der Idioten, für die man mitdenken muss.
Ja… man sollte sich immer gemäß § 1 StVO verhalten. Das darf allerdings nicht dazu führen, dass ich als Vorfahrtsberechtigter in allen möglichen Situationen für andere mit aufpasse.
Ich wiederhole gerne das Beispiel, da ich es sehr zutreffend finde: kontrollierst du bei Grünlich oder Vorfahrt an einer Kreuzung, dass der Untergeordnete auch wirklich deine Vorfahrt beachtet? Wenn nein, warum nicht? Es passieren tagtäglich Unfälle dieser Art…
Auch wenn ich die Formulierung von Aufprall etwas daneben bzw. übertrieben fand, stimmt der Kern der Aussage. Klar muss der Rüberziehende den Verkehr richtig beobachten und einschätzen - gar keine Frage.
Nein… tatsächlich stimmt in diesem Fall der Kern der Aussage nicht. Wer auf die BAB auffahren will hat die Vorfahrt desjenigen zu achten, der sich auf der BAB befindet. Über die Jahre scheint sich aber gerade auch in diesem Bereich eine eigene Rechtsauffassung gebildet zu haben (siehe Aufprall) wo sich manifestiert hat, dass man für den Auffahrenden Platz machen muss. Stattdessen muss der Auffahrende, schafft er es nicht sich einzufädeln, am Ende des Beschleuningungsstreifen stehen bleiben. Viele denken wohl eher das hier der Reißverschluss gilt. Deswegen die richtungsweisenden Urteile, dass der Auffahrende hier keine Teilschuld erhält…
StylesLe hat sich nicht falsch verhalten!
Wenn du Kritik nicht abkannst, solltest du deine Erlebnisse nicht öffentlich in einem Forum posten.
Mehr ist dazu nicht zu sagen. Dass du dich falsch und rücksichtslos verhalten hast, weil nur durch das besonnene Reagieren des Busfahrers es nicht zu einem schlimmen Unfall kam, hast du ja bereits zugegeben.
Was stimmt mit dir denn nicht? Willst du einfach nur stumpf provozieren und schlechte Stimmung verbreiten? Wer hat denn Vorfahrt? Derjenige der sich bereits auf der Autobahn befindet oder derjenige der auf die Autobahn auffahren möchte? DU scheinst mir hier der zu sein, der entweder nochmal zur Fahrschule sollte… die Rechtsprechung ist hier deutlich und unmissverständlich.
Unfähig sind immer nur die anderen…
Wie kann man bitteschön an einer Auffahrt auf einer 2-spurigen Autobahn mit über 250 ohne Mittelspur als Puffer an dem auffahrenden Verkehr vorbeibrezeln?
Vermutlich fährst du noch nicht sehr lange Auto? Ich würde sagen in 1 von 10 Fällen passiert genau das, nämlich, dass ein ungeduldiger an einem langsameren Fahrzeug vorbei zieht und die Geschwindigkeit des rückwärtigen Verkehrs komplett falsch einschätzt oder gar nicht darauf achtet.
Wie kann man nur einen so selten dämlichen und unverschämten Beitrag verfassen?
An einer Kreuzung fährst du vermutlich auch bei grün ein, bremst an der Sichtlinie und schaust links - rechts ob auch wirklich keiner bei rot fährt.
Plus diese persönliche Note "Vermutlich fährst du noch nicht lange Auto"… komm mal klar!
StylesLe
Absolut keine Frage, dass man sich da am Ende, vor allem wenn Menschen zu Schaden gekommen wären, Gedanken und Vorwürfe macht!
Solltest du das Kennzeichen dieses Fahrzeug noch in Erinnerung haben kannst du auch immer noch Anzeige erstatten. Ich denke in dem Busfahrer, welcher sicher leicht zu ermitteln ist, hast du auch einen guten Zeugen.
Zum Thema Richtgeschwindigkeit
https://www.bussgeldkatalog.net/richtgeschwind…se_und_Autobahn
Der Bereich einer Auffahrt ist aber eine andere Baustelle. Von daher hier so nicht zutreffend
StylesLe
Zunächst einmal bin ich froh, dass ich diese Geschichte von dir lesen konnte und nicht "mein Formentor ist Totalschaden".
Hast du dich mal mit dem Gedanken beschäftig den klassischen Opa-Sonntagsfahrer anzuzeigen? Sein Verhalten hat ja nachweislich zu einem sehr erheblichen Gefährdungsmoment geführt, dass nur das beherzte Bremsen deinerseits und die Umsicht des Busfahrers schlimmeres verhindert haben. Und in einem solchen Fall darf man dann auch auf diesem Weg einen solch unachtsamen Autofahrer zur Rechenschaft ziehen. Du hast dir nichts vorzuwerfen!
Im Übrigen gibt es eindeutige Urteile, dass in einem solchen Fall, der auffahrende keine Teilschuld bekommt!
Siehe auch hier: https://dejure.org/dienste/vernet…3%20S%201209/15