Kann man bei dem Hybrid den Antrieb mit dem reinen E-Modus in der Form steuern, dass man diesen bspw. nur bis 50km/h zulässt
und danach der Verbrenner automatisch zuschaltet?
Kann man bei dem Hybrid den Antrieb mit dem reinen E-Modus in der Form steuern, dass man diesen bspw. nur bis 50km/h zulässt
und danach der Verbrenner automatisch zuschaltet?
Bestätige, seit 2.1.2024 wieder im Besitz des 245 PS Hybrids aber diesmal als Dienstwagen eben aufgrund der 0,5%
Vielen Dank...dann steht meine Entscheidung
Um es mal richtig auf die Spitze zu treiben: Es ist steuerrechtlich keine 0,5% Versteuerung, sondern immer noch eine 1% Versteuerung wie beim Verbrenner.
Aaaaaber nur von 50% des Listenpreises statt von 100 % wie beim Verbrenner. Rechnerisch also in der Tat 0,5% Versteuerung so wie Du sagst.
Unser Gesetzgeber hat's drauf es kompliziert zu machen 😂
Könnte mir wohl jemand einmal freundlicherweise bestätigen, dass die 0,5 % Versteuerung als Dienstwagen (oder 50% v. Listenpreis ) auch in 2024 noch seine Gültigkeit haben...so wie ich verstehe, nicht aufgrund seiner rein elektrischen Reichweite sondern aufgrund der < 50g ...verstehe ich das richtig. Spreche hier vom 245 PS Hybrid...
Besten Dank vorab.