Deswegen heißt es ja mittlerweile „Stand der Serie“.
Auch nicht so einfach...
ZitatBeim Qualitätskriterium „Stand der Serie“ muss das Neufahrzeug gemäß § 243 I BGB von mittlerer Art und Güte der Serie sein, der es angehört (Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl. [2005], Rn. 235). Die Einhaltung des Kriteriums „Stand der Serie“ reicht aber nicht aus. Maßgeblich ist nach der fast einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Kommentarliteratur auf den allgemeinen „Stand der Technik“ abzustellen...