hier Mal kurzer Auszug:
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Die kostengünstigste und einfachste Lösung ist hier die Montage einer Blende über das unveränderte Originalendrohr. Bei Verwendung von Auspuffblenden, die – ohne Veränderung des eigentlichen Rohrquerschnitts – einfach über das Endrohr geschoben und dort geklemmt oder verschraubt werden, besteht keine Prüfpflicht. Es sind keine Prüfzeugnisse oder Nachweise notwendig. Zu beachten ist lediglich, dass die Blende nicht zum Originalendrohr übersteht (Trompetenwirkung) und nicht die Fahrzeugumrisse überragt.
Wird das Austauschendrohr jedoch mit dem Endtopf verschweißt und beeinflusst wesentlich die Geräuschentwicklung des Fahrzeugs, dann ist eine Anbaubegutachtung unter Vorlage eines Prüfzeugnisses (Teilegutachten oder ABE) unumgänglich. Bei Teilegutachten als Nachweis ist eine Änderungsabnahme vorgeschrieben. „
https://www.dekra.de/de/abgasanlage/
Damit sollte das erstmal geklärt sein 😁
Grüße