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  4. Leasing-Rückgabe Erfahrungen (Gutachten, Nachzahlung, etc.)

Beiträge von Ralle68 im Thema „Leasing-Rückgabe Erfahrungen (Gutachten, Nachzahlung, etc.)“

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  • Leasing-Rückgabe Erfahrungen (Gutachten, Nachzahlung, etc.)

    • Ralle68
    • 22. Oktober 2025 um 06:00
    Zitat von VZ79

    Wenn du Ersatzschlüssel brauchst geht's irgendwie leichter, als ohne Nummer.

    Mittlerweile ist das sowas von Wurscht. Meiner hatte auch keinen Anhänger mehr. Auf Nachfrage wurde mir gesagt dass alles digitalisiert ist. Die geben die VIN ein und können dann direkt aus der Software raus einen Schlüssel ordern. Da brauchts keine Nummern mehr auf nem Plasteanhänger. Lediglich wenn man bei kleineren Schlüsseldiensten einen nachmachen lassen möchte, könnte der benötigt werden. Programmierung geht dann aber auch nur bei Cupra, da der Schlüsselbart ja mehr oder weniger nur für Notfälle gebraucht wird und das elementare der eingebaute Chip ist. Sollte einer verloren gehen wird der auch einfach gesperrt, so dass mit dem zumindest kein Keyless entry&start nicht mehr geht.

  • Leasing-Rückgabe Erfahrungen (Gutachten, Nachzahlung, etc.)

    • Ralle68
    • 1. Juli 2025 um 15:04

    Die schmeißen das eh weg, sonst müssten sie ja schauen wie lange das Zeug im Verbandskasten noch haltbar ist und gegebenfalls tauschen ;)

    Fußmatten ebenso, kommen neue rein beim Verkauf.

  • Leasing-Rückgabe Erfahrungen (Gutachten, Nachzahlung, etc.)

    • Ralle68
    • 1. Juli 2025 um 09:59
    Zitat von Ronny81

    kann man eigtl das set was erste hilfe und warndrei eck und co behalten?


    sagen die was wenn das fehlt bei der rückgabe? würde ich gerne behalten weil das nett mit dem cupra logo ausschaut

    Kann man behalten. Das Set ist Boni und gibt dir dein Händler als Goodie dazu und ist nicht BEstandteil des Vertrages

  • Leasing-Rückgabe Erfahrungen (Gutachten, Nachzahlung, etc.)

    • Ralle68
    • 27. Mai 2025 um 14:42
    Zitat von Nick Croft

    Diesbzgl. finde ich den "Preis" über 150€ für eine verkratzte Felgen fast human. Der volle Preis wurde für die (sicherheitsrelevante) "bearbeitete" Felge aufgerufen im Gutachten.

    Das hatte ich zuerst gar nicht gesehen. Ist ungewöhnlich dass man da den "Kratzer" mit nur 150€ in Rechnung stellt. Da die Alus ja theoretisch nicht repariert werden dürfen, wäre da eigentlich eine neue fällig. Kenne ich so nicht...Tippfehler?

    Auch der Scahdenkatalog sagt klipp und klar dass Schäden am Felgenhorn inakzeptabel sind und "* Glanzgedrehte oder pulverlackbeschichtete Felgen sind laut Herstellervorgaben von einer Instandsetzung ausgeschlossen und müssen im Falle einer Beschädigung ersetzt werden"

  • Leasing-Rückgabe Erfahrungen (Gutachten, Nachzahlung, etc.)

    • Ralle68
    • 27. Mai 2025 um 09:58

    Es gibt schon ewig und 3 Tage den VAG Schadenskatalog, in dem beschrieben wird, welche Schäden wie berechnet werden. Bei Felden/Reifen war es schon immer so, dass diese komplett in Rechnung gestellt werden. Kratzer und Dellen dürfen je nach Alter und Laufleistung des Fahrzeugs in bestimmten Umfängen vorhanden sein.

    Der Schadenkatalog als interaktiver Fahrzeugcheck | VW FS

    Entweder vorher bei der DEKRA oder anderen ein Gutachten nach VAG Standard machen lassen. Das kostet nicht die Welt und man hat danach noch Zeit das ein oder andere ausbessern zu lassen. oder zumindest selbst mal anhand des Kataloges einschätzen was voraussichtlich bemängelt wird.

    Dann weiß man wo die Reise hingeht.

  • Leasing-Rückgabe Erfahrungen (Gutachten, Nachzahlung, etc.)

    • Ralle68
    • 5. Mai 2025 um 20:19
    Zitat von Nick Croft

    Es gibt online ja auch die Option "Stillschweigende Verlängerung". Hat das schonmal jemand gemacht? Kann man das überhaupt aktivieren, wenn man eine "Super-Leasingrate" hatte oder wird dann die Leasingrate neu ermittelt?
    Ich gehe bisher davon aus, dass es diese Super-Rate nur gab, weil SEAT das Fahrzeug nach 24 Monaten unbedingt wieder zurück haben will zum lukrativen Weiterverkauf.

    Meines Wissens ist das die OPtion die man ziehen kann (2*3 Monate offiziell) wenn man auf das neue Fahrzeug wartet. Das Leasing einfach so mal ewig verlängern kann man so nicht. Wäre auch unsinnig, da die Rate beim erstmaligen Abschluss auch von der Laufzeit und Kilometer abhängt. Dann würden die ganzen bisher geleisteten Zahlungen nicht mehr passen.

    Den weiter zu leasen dürfte nicht das Problem sein, allerdings lohnt sich sowas ja selten, da VW den Restwert des Fahrzeugs(nach ihren Buchwerten/ nicht aktuelle Marktwerte) als Basis nimmt und da keinerlei Subventionen mehr drauf kommen. Die gibt es nur bei Neufahrzeugen.

    Und scheinbar wird VW Leasing ja ihre Rückläufer auch noch gut los, so dass sie da kaum was machen müssten. Zumindest aktuell noch nicht. Abwarten wie das wird, wenn die Zahlen bald nicht wieder besser werden.

    Kleiner Nachtrag:

    Eine Anfrage bei VW kann aber dennoch sinnvoll sein. Möglicherweise kommen sie einem ja entgegen.

  • Leasing-Rückgabe Erfahrungen (Gutachten, Nachzahlung, etc.)

    • Ralle68
    • 20. März 2025 um 15:55
    Zitat von CupraCupper

    Coldfire Ich war gestern bei denen auf den Hof, Dein Fahrzeug ist scheinbar weg.

    Kann schnell gehen, wenn der Händler nur noch als Vermittler auftritt. Sprich, die Leasingbank stellt ihm die das Auto auf den Hof und nach Leasingende lässt es das auch wieder abholen. Bei Frey bspw. bleibt kein einziges Leasingfahrzeug auf dem Hof. Die gehen alle zurück an die Bank. Da bekommt der Händler seine Vermittlungsgebühr und hat kein Problem mehr mit irgendwelchen Abrechnungen, Gebrauchtwagen oder sonstiges

  • Leasing-Rückgabe Erfahrungen (Gutachten, Nachzahlung, etc.)

    • Ralle68
    • 5. März 2025 um 11:56

    Dann hast du das im Vertrag drin. Deswegen Unterlagen prüfen. Nicht alle Vollkasko übernehmen eine Wertminderung wenn es sich um einen von Dritten am eigenen Fahrzeug verursachten Schaden handelt.

  • Leasing-Rückgabe Erfahrungen (Gutachten, Nachzahlung, etc.)

    • Ralle68
    • 5. März 2025 um 06:34
    Zitat von Dantheman

    Hast du ein Gutachten erstellen lassen bzw. hat deine Versicherung auf ein Gutachten bestanden?

    Normalerweise wird da die Wertminderung bestimmt ( falls es eine gibt ) und das Zahlt die Versicherung dann an den Leasinggeber aus.

    Nein, das sollte man genau in den Versicherungsunterlagen prüfen. Die Vollkasko übernimmt zwar die Reparaturkosten bei selbst verschuldeten oder durch unbekannte Dritte verursachte Schäden, aber sie zahlt keine Wertminderung. Sie zahlt auch keinen selbst bestellten Gutachter, sondern schickt eigene, die natürlich im Interesse der Versichung agieren.

    Wie genau hier alles gelaufen ist, weiß ja nur Berlin777 . Sprich...weiß der Leasinggeber das überhaupt, hat das AH dem Leasinggeber das gemeldet usw.

    Wertminderung kann man grob selbst berechnen https://www.bussgeldkatalog.org/wertminderung/#berechnen

  • Leasing-Rückgabe Erfahrungen (Gutachten, Nachzahlung, etc.)

    • Ralle68
    • 13. Februar 2025 um 16:22
    Zitat von Coldfire

    Man sollte meinen bei Cupra hätte man Interesse dran die Leasingrückläufer möglichst fix wieder an den Mann (oder die Frau) zu bringen, aber scheint wohl nicht so zu sein. Wirklich spannend zu sehen wir lange er sich da noch die Reifen platt steht...

    nö, die größeren AH geben ihre Leasingrückläufer an die Leasingfirma ab. Die werden dann von denen abgeholt und anderweitig vertickert.

  • Leasing-Rückgabe Erfahrungen (Gutachten, Nachzahlung, etc.)

    • Ralle68
    • 8. Januar 2025 um 14:47
    Zitat von Soeren94

    Der Steinschlag ist auf dem Weg zur Abgabe (500km) passiert. Ist mir aber leider nicht aufgefallen. Das Auto war natürlich noch angemeldet und versichert. Ich dachte bisher, dass ich den Schaden nicht mehr bei der Versicherung einreichen kann, da ich den Wagen nicht mehr im Zugriff habe und reparieren lassen kann.

    Solange er auf dich zum Schadenszeitpunkt versichert war zahlt die Versicherung. In einigen Fällen sogar auf einer Überführungsfahrt nach/vorm abmelden. Hol dir das Geld wieder.

  • Leasing-Rückgabe Erfahrungen (Gutachten, Nachzahlung, etc.)

    • Ralle68
    • 8. Januar 2025 um 06:02
    Zitat von Cupra-SH

    Doch das sieht man. Der Unterschied war definitiv schon damals da. Krass, dass die solche Fertigungstoleranzen ab Werk haben.

    Das kann schon mal passieren. Krass ist dass es niemandem aufgefallen ist (Qualitätskontrolle) und dass Cupra das wirklich in Rechnung stellen will.

    Demnächst geht man mit nem Gutachter zum Auto abholen um sowas zu vermeiden.

  • Leasing-Rückgabe Erfahrungen (Gutachten, Nachzahlung, etc.)

    • Ralle68
    • 7. August 2024 um 10:07

    Richtig ist ja, wie Danielson16V schon schrieb, dass man nach deutschem Recht keinen Anspruch auf Altteile hat. Auch wenn das eine Sauerei ist, da man davon ausgehen kann dass diese nicht ersetzt werden, sondern eben drauf bleiben.

    Sollten aber seine Felgen wirklich nur so kleine Mängel aufweisen ist es strittig ob die Wertminderung dort auch gezogen werden kann.

    Siehe Schadenskatalog VW https://schadenkatalog.vwfs.de/felgen.html

  • Leasing-Rückgabe Erfahrungen (Gutachten, Nachzahlung, etc.)

    • Ralle68
    • 6. August 2024 um 16:27

    Danielson16V

    Ja ich weiß. Ist aber ne Frechheit in so nem Falle, alleine deswegen weil er für die leicht lädierten sicherlich noch nen Käufer für 4-500€/Stück bekommen könnte. So bekommt halt das Fahrzeug neue Felgen und die Alten werden noch versilbert. Die würden mich nicht mehr sehen.

  • Leasing-Rückgabe Erfahrungen (Gutachten, Nachzahlung, etc.)

    • Ralle68
    • 6. August 2024 um 13:51
    Zitat von Danielson16V

    Das spielt keine Rolle.

    Es entstand ein Schaden, der muss behoben werden. Dafür entstehen Kosten, die vom Verursacher getragen werden.
    Ob das jetzt nen Kratzer im Lack, eine Felge oder Steinschlag in der Scheibe ist (Die alte Windschutzscheibe will auch niemand zurück...) spielt keine Rolle.
    Es ist rein der Schaden zu ersetzen, in dem Fall eben 2x neue Felge. Daraus resultiert erstmal per se kein Anspruch.

    Anders wäre es, wenn er der Leasing im Tausch gegen 2 neue Felgen die alten abnimmt (hätte man halt vorher machen müssen).

    Zu zahlen sind Minderwerte (netto!).

    Mit Verlaub, aber sicher spielt das ne Rolle, auch wenn Cupra es anderes sehen mag. Wenn es Minderwert ist, dann natürlich OK so, Wenn aber der Neupreis für ne Felge angesetzt wird, ist es kein Minderwert mehr, sondern ein Austausch.

    Aber da er es eh hinnimmt, ist es auch wurscht. Ich würde es nicht tun. Felgen scheint aber ohnehin das Reizthema bei Rückgabe zu sein.

  • Leasing-Rückgabe Erfahrungen (Gutachten, Nachzahlung, etc.)

    • Ralle68
    • 6. August 2024 um 13:15
    Zitat von Danielson16V

    Du leistest Ersatz des Schadens, keinen Kauf von 2 Felgen. Das sind 2 Paar Schuhe.

    Preislich mit je 900€ isser aber doch bei den neuen, oder nicht?

  • Leasing-Rückgabe Erfahrungen (Gutachten, Nachzahlung, etc.)

    • Ralle68
    • 6. August 2024 um 13:10

    Manche sind verdammt hart bei der Rückgabe. Gleiche doch mal das was dir in Rechnung gestellt wird mit dem Schadenskatalog von VW ab.

    Was die Felgen betrifft wäre ich hart. Die wollen das Geld für neue Felgen, also her mit den alten. Rufe auch mal bei der Leasingbank an, ob das alles so tatsächlich in Rechnung gestellt werden soll.

    Bezüglich der unbekannten Kratzer haste wohl nicht viel Handhabe. Da empfiehlt sich immer alles vorher selbst nochmal zu dokumentieren und fotografieren.

  • Leasing-Rückgabe Erfahrungen (Gutachten, Nachzahlung, etc.)

    • Ralle68
    • 17. Juni 2024 um 15:33
    Zitat von m0c0

    Ich verstehe immer noch nicht, warum "normale Gebrauchsspuren" nicht erlaubt sind. Ich dachte immer, das geht in Ordnung.

    Es gibt eben keine allgemeine Definition über "normale Gebrauchsspuren" die rechtlich bindend sind. Denke einfach mal dass die relativ geringe Leasingdauer von 24 Monaten da kräftig mit reinspielt. Da wollen die Leasingfirmen gerne am liebsten neue Fahrzeuge haben und bemängeln erstmal alles was sie finden. Da du im Ganzen nicht eine so hohe Nachzahlung hast, wissen die auch dass sich dass auch für dich kaum lohnt das juristisch bewerten zu lassen.

  • Leasing-Rückgabe Erfahrungen (Gutachten, Nachzahlung, etc.)

    • Ralle68
    • 12. Juni 2024 um 18:34

    Nachtrag: Da die Größe des Sichtfeldes wohl unterschiedlich gesehen wird, könntest du bspw. bei Carglas den Steinschlag reparieren lassen, weil laut deren Angaben das Sichtfeld wirklich ein Din A4 Blatt quer vorm Fahrer ist und der Steinschlag auch weiter als 10cm vom Rand weg ist. Damit wärst du dann auch bei nem Tüv Gutachter sicher

  • Leasing-Rückgabe Erfahrungen (Gutachten, Nachzahlung, etc.)

    • Ralle68
    • 12. Juni 2024 um 18:28

    Ich würde mal sagen das beanstanden die nicht

    Scheiben und Beleuchtung (Seite 20) • Schäden, die die Verkehrssicherheit nicht beeinflussen
    • kleine und leichte Kratzer sowie Steinschläge < 2 mm außerhalb des Fahrerfernsichtfeldes

    so steht es im Schadenskatalog

    Sichtfeld ist 1 Din A4 Blatt direkt vorm Fahrer

    Beim Tüv kann aber wohl schon mal das Din A4 Blatt hochkant sein und so lang bis zum Ende der Scheibenwischer. Sprich...wenn du den Wischer anmachst und das Wischerblatt unter dem Steinschlag durch wischt, dürftest du sicher sein.

    Ansonsten doch einfach mal fragen welche Institution prüft und bei denen telefonisch anfragen wie sie sowas bewerten.

    Ich würde nicht tauschen und mich notfalls streiten. So winzig und soweit aus dem Sichtfeld ist m.E. kein Mangel

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