Der Leasinggeber ist die Bank. Ich kenne es so, dass der Händler das Kaufangebot erhält. Dieser kann dir das Fahzeug dann nach Aufschlag seiner Marge zum Kauf anbieten.
stimmt, Denkfehler meinerseits !
Der Leasinggeber ist die Bank. Ich kenne es so, dass der Händler das Kaufangebot erhält. Dieser kann dir das Fahzeug dann nach Aufschlag seiner Marge zum Kauf anbieten.
stimmt, Denkfehler meinerseits !
Im Gewerbeleasing zumindest ist der Erwerb nach Ablauf der Leasingzeit ausgeschlossen, wie es privat läuft, weiß ich jedoch nicht. Im meinem Leasingantrag steht folgender Satz drin (grad erst bestellt) " Ein Erwerb des Fahrzeuges vom Leasing-Geber durch den Leasing-Nehmer nach Vertragsablauf ist ausgeschlossen".