Glaube kaum das das Ordnungsamt am sonntag arbeitet, und wen jemnd meine einfahrt zu parken würden würde ich den sofort abschleppen lassen
Beiträge von Ronny81 im Thema „Garagenverordnung und die lieben Nachbarn“
Hallo zusammen,
nach einigen Jahren und einem großem Wachstum, mussten wir ein bisschen etwas ändern. Um zukünftig auch andere Modelle von CUPRA mit abdecken zu können, haben wir ein paar erste neue Bereiche geschaffen.
Damit der Name "formentor-forum.de" nicht zu Verwirrung führt, haben wir das Projekt auf eine neue Domain gelegt, die eher dafür geeignet ist, auch andere Modelle abzudecken.
Abgesehen davon, dass ihr euch neu einloggen müsst (der Cookie hat sich geändert), gibt es nichts weiter zu machen.
Meldet euch bei Problemen gerne.
nach einigen Jahren und einem großem Wachstum, mussten wir ein bisschen etwas ändern. Um zukünftig auch andere Modelle von CUPRA mit abdecken zu können, haben wir ein paar erste neue Bereiche geschaffen.
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Wir kommen gerade vom Einkaufen zurück und der Besucher der Nachbarn hat ganz frech quer gegenüber meiner Einfahrt geparkt.
Ich musste erstmal rangieren um auf mein Grundstück fahren zu können.
Nachdem ich unsere Einkäufe ins Haus gebracht hatte habe ich über CUPRA Connect automatisch Hupen und Blinken aktiviert.
Kurz darauf ging bei dem Nachbarn die Garage hoch, die haben nur fragend geschaut wer und warum gehupt wurde und sind dann wieder in ihrer Garage verschwunden.
Auf die Idee zu kommen das der Grund das falsch abgestellte Auto sein könnte kamen die nicht.
Eigentlich wollte ich bei denen anklingeln und zur Rede stellen, aber das würde mich nur zusätzlich aufregen und ich möchte mir nicht das Wochenende und meine Laune vermiesen lassen.
Es kommt leider häufiger vor das ich zugeparkt werde weil die Leute so frech sind und nicht mitdenken.
Keine 5 Meter entfernt war ein freier öffentlicher Parkplatz, aber vielleicht kann man den Leuten nicht zumuten 5 Meter zu laufen?würde ich mich gar nich gross aufregen und anstrengen.
wäre mir nicht zu viel arbeit einfach die 110 anzurufen
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Ich verstehe dich bzw. deine Frage nicht. Du hast dir das soch selber beantwortet:
<a href="RE: Garagenverordnung und die lieben Nachbarn">Garagenverordnung und die lieben Nachbarn</a>
Diese Verordnung da bezieht sich darauf wenn man ein Auto besitzt und es nicht herein stellt.
Kenne aber auch ein Fall wo einer eine Garage hat und gar kein Fahrzeug besitzt und dies von vornerein als Lagerraum, Werkstätte etc nutzt.
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Mich würde ja nur mal die regelung interessieren wenn einer eine Garage gemietet hat und gar kein Auto , Motorrad etc besitzt und diese von anfang an als Lagerraum , Werkstätte etc gekauft oder angemietet hat.
Aber meine Vermutung denke ich mal das da dann nix gemacht werden kann.
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Garagennutzung: Zweckentfremdung kann zum Bußgeld führenllll➤ Alles zur Garagennutzung, inkl. welche Nutzung von Garagen erlaubt ist und in welcher Höhe bei Zweckentfremdung ein Bußgeld droht. Hier!www.bussgeldkatalog.orgZitat
Garagen: Diese Nutzung ist verboten
[Blockierte Grafik: https://www.bussgeldkatalog.org/wp-content/upl…abstellraum.jpg]Eine Garagennutzung als Abstellraum ist verboten.
Wie bereits erwähnt, sieht das Garagennutzungsrecht vor, dass diese nur als Abstellfläche für ein Kfz dienen sollen. Verboten ist daher eine:
- Garagennutzung als Abstellraum, zum Beispiel für eine Skiausrüstung oder andere sperrige Gegenstände, die eigentlich in den Keller gehören
- Garagennutzung als Werkstatt (Hierbei können sogar Bußgelder aus dem Bußgeldkatalog für die Umwelt drohen, wenn entsprechende Materialien nicht ordnungsgemäß entsorgt werden.)
- Garagennutzung als Partykeller, Büro oder Schlafplatz
Nutzung der Garage: Zweckentfremdung kann zu Bußgeld führen
In Deutschland ist die ausschließliche Garagennutzung für Kfz Pflicht, da der öffentliche Parkraum immer geringer wird. Verstoßen Sie gegen diese Vorgaben, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Wie hoch dieses ausfällt, hängt vom Bußgeldkatalog des jeweiligen Bundeslandes ab.
Bei einer Zweckentfremdung, wenn Sie die Garage also zum Beispiel als Hobbyraum nutzen, können schon einmal 500 Euro fällig werden. Die Ordnungsämter sind befugt, die Garagennutzung zu kontrollieren.
@ harno
Weil du so schön sagst dein auto, dein zu hause.
Dir gehört in Deutschland gar nix Du bist nur ein Sklave wie jeder anderer der Regierung.
Uns gehört rein gar nix. nicht dein bett dein auto usw.
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Eben nicht. Es gibt eine gesetzliche Verpflichtung sein Auto auch in eine Garage zu stellen wenn man eine besitzt.
Der Nachbar meines Bekannten musste seine Garage leer räumen weil ihn wohl auch jemand angeschwärzt hatte dies als Fahrradwerkstätte, Lagerraum etc genutzt zu haben. Hat Post vom Ordnungsamt bekommen.
Hatte letztens auch mit meinen Nachbarn die Diskussion gehabt zum Feiertag er kann doch auf seinen Grundstück machen und halten lassen was er will. Meinte ja Kettensäge zum Feiertag anzuwerfen...
Die Freundlichen Beamten in Blau und Weis haben ihn des Besseren belehrt.
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wenn ich hier lese das teilweise aufgefordert wird zu luft ablassen der reifen etc find ich das schon etwas verwerflich
das thema ist schon lange verfehlt hier.
egal wie sehr ich jemand nicht mag oder so. mir würde nicht mal in den sinn kommen mich an seinem eigentum zu vergreifen.
ich hab da auch so ein hass einer arbeitskollegin gegenüber; trotzalledem vergreif ich mich da nich an ihrem privat besitz
warum hier auch kein admin oder mod mal dazwischen schreitet bei dem wie das thema mittlerweile ausartet ist mir unersichtlich...
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wie ist es denn eigentlich wenn einer eine garage hat aber kein auto?
ich suche auch schon ewig eine garage. habe zwar einen guten platz in der tiefgarage aber eine garage wäre schon was feines.
aber man findet keine und dann hat da so eine eine garage und nur gerümpel stehen drin , fahrräder etc. aber kein auto