Jep. Du host recht und i mei Rua! 😉
Tempolimit auf 130, zack Ruhe
Jep. Du host recht und i mei Rua! 😉
Tempolimit auf 130, zack Ruhe
Einzelfallbetrachtung, genau.
Gleich zu deinem Fall war die sehr hohe Geschwindigkeit des von hinten kommenden. Wie gesagt, ich möchte es auch vor Gericht nicht drauf ankommen lassen.
Ob das jetzt in zig Verfahren anders war oder nicht, ist mir wurscht.
So, Schluss für mich.
Deine Aussage! Bitte belege diese!
Was genau passt dir an meinem Ton nicht? Das ich dich darauf aufmerksam mache wie sträflich falsch ich es finde, dass man was völlig haltloses rausplappert und andere das Geplapper als bare Münze nehmen könnten? Ja... wenn das ein schlechter Umgangston ist muss ich mich wohl bei dir entschuldigen!
Würde man aber gar nicht erst so ein "Mist" posten und nachdenken bevpr man tippt... dann würde es gar nicht erst "eskalieren". Schon mal drüber nachgedacht?
Ach nee... auch hier ist es wieder besser mit dem Finger auf andere zu zeigen
Mitschuld wegen hoher Geschwindigkeit auf der Autobahn? | GKS Rechtsanwälte (gks-rechtsanwaelte.de)
Du musst dich bei mir für gar nix entschuldigen. Und eskalieren schaut für mich auch anders aus.
Oft wird dieser aber interpretiert und war gar nicht da und dann kommt eines zum anderen.
Naja, eine gewisse Pampigkeit... Aber das ist ja nicht nur auf Foren bezogen.
Aber hast ja recht. Rein interpretiert ist da gleich was. Bin ja keiner der nen Fehler nicht zugeben kann.
Ja... das Fazit von StylesLe ist vollkommen korrekt!
Dennoch möchte ich bitte von dir wissen, wie du wider besseren Wissens behaupten kannst, dass er eine "nicht unerhebliche Teilschuld" bekommen hätte. Also was motoviert dich sowas rauszuhauen OHNE, dass es irgendwie nachvollziehbar ist? Ich finde sowas echt schlimm!
Ich hab nicht behauptet, dass er eine bekommen hätte.
Ich hab geschrieben, dass ich mir recht sicher bin, dass...
Was ich echt schlimm find, ist der Ton der manchmal in Foren angeschlagen wird.
Aber wie gesagt, passt schon.
Warum sollte ich denn nach links schielen? Und seit wann beantwortet man eine Frage mit einer Gegenfrage?
Davon aber völlig losgelöst, muss ich an einer rechts vor links Kreuzung schielen, denn auch ich bin einer Seite untergeordnet! Von daher macht deine Frage gar keinen Sinn.Wenn du hier mitliest und in die Diskussion einsteigst und einfach nur behauptest, dass er einen nicht unerhebliche Teilschuld bekommen hätte, fordere ich von dir jetzt den Nachweis, dass deine Behauptung auch stimmt. Hättest du ordentllch mitgelesen, hättest du meinen Link zur bindenden Rechtssprechung verfolgt, wüsstest du, dass du Unsinn schreibst.
Das ist das Problem an Foren... jeder behauptet irgendwas ohne vernünftigen Nachweis und das "Gebrabbel" wird dann als Fakt übernommmen.
Passt schon. Wenn du das so machst, ist für dich alles gut. Hab ich kein Problem damit.
Deinen Link hab ich tatsächlich nicht gelesen. Sorry. Ob ich Unsinn schreibe oder nicht, keine Ahnung. Ich möchts nicht drauf ankommen lassen.
Selbst wenn ich im Recht bin, hab ich im besten Fall einen Schaden am Fahrzeug (so schon passiert, rechts vor links). Bei nicht ganz so gutem Ausgang bin ich verletzt, oder noch schlimmer meine Kinder oder meine Frau.
Wie StylesLe schon schrieb: Seid sensibel und umsichtig unterwegs uns achtet auch auf die anderen.
Alles anzeigenDa ja hier vermeindlich viele "Fachkräfte" am Werk sind war ich mal so frei und habe mal meine Rechtschutzversicherung bemüht und mit einem Anwalt die Sachlage abgekaspert.
(Telefonische Beratung über einen von der Versicherung zugewiesenen Fachanwalt)
Dieser sieht nicht das es hier zu einer Teilschuld für mich gekommen wäre, der beteiligte andere Fahrzeugführer ist am Anfang des Beschleunigungsstreifen aufgefahren und hat ohne sorgfältige Rücksichtsnahme, auch auf eine weitere Spur durchgezogen.
Die rechte Fahrbahn war durch mich freigemacht und der Fahrzeugführer hätte sich normal hinter dem Bus einordnen müssen um dann einen weiteren Überholvorgang einzuleiten.
Selbst wenn in erster Instanz eine Teilschuld festgelegt worden wäre, so wäre diese mit hoher wahrscheinlichkeit in folgendem Widerspruch abwendbar.
Auch der Fachanwalt sieht das eindeutige Fehlverhalten hier im anderen Fahrzeugführer.
Anders wäre die Sache nur wenn ich unaufmerksam ohne Bremsverhalten aufgefahren wäre, in diesem Fall wäre eine Teilschuld recht sicher.
So und jetzt ist denke ich mal gut hier, jeder hat seine Meinung gesagt auch wenn dies nicht Sinn des Themas war.
Seid einfach sensibel unterwegs und achtet auf andere.
Na dann is ja gut...
Das Fehlverhalten seh ich ja auch nicht bei dir.
Ich hatte mal den Fall, dass ich auf dem Land an eine Kreuzung kam, die durch ein Maisfeld nicht einsehbar war. Ich musste so recht nah an die Kreuzung ran fahren, um zu schauen ob von rechts wer kommt. Es kam tatsächlich ein Auto, der hat sich erschrocken weil ich so "schnell" ankam, hat nach rechts gezogen und ein Verkehrsschild gestreift. Ich bin gestanden wohlgemerkt und er wär auch ohne Ausweichmanöver an mir vorbei gekommen. Ausser ein paar Kratzer ist nichts passiert, aber die Versicherung hat eine Teilschuld meinerseits bestätigt.
Das solls aber jetzt gewesen sein.
Ja… man sollte sich immer gemäß § 1 StVO verhalten. Das darf allerdings nicht dazu führen, dass ich als Vorfahrtsberechtigter in allen möglichen Situationen für andere mit aufpasse.
Ich wiederhole gerne das Beispiel, da ich es sehr zutreffend finde: kontrollierst du bei Grünlich oder Vorfahrt an einer Kreuzung, dass der Untergeordnete auch wirklich deine Vorfahrt beachtet? Wenn nein, warum nicht? Es passieren tagtäglich Unfälle dieser Art…
Hallo zusammen,
anders gefragt: was machst du bei rechts vor links wenn du Vorfahrtsberechtigt bist? Fährst du blind über die Kreuzung oder schielst du nach links ob dich vielleicht doch einer übersehen hat?
Auch wenn StylesLe grundsätzlich im Recht ist, bin ich mir sicher, dass er im Falle eines Unfalls eine nicht unerhebliche Teilschuld bekommen hätte.
Gott sei Dank ist ja nichts passiert...
Gruß Christian