Die GSR2 Regelung ist eine EU-Verordung die zum 07.07.2024 in Kraft tritt. Das bedeutet, daß Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen mit zusätzlichen Sicherheitssystemen ausgestattet sein müssen. Wenn ein Fahrzeug nicht alle geforderten Assistenzsysteme hat, dann muss es bis spätestens 05.07.2024 zugelassen werden.
Meinen Cupra betrifft es auch...
Ist aber kein Ding. Für Lagerfahrzeuge gibt es Ausnahmegenehmigungen. Man weiß zwar noch nicht wie schnell die erteilt werden, aber sie werden. Die Frage ist halt, ob man nicht mit dem AH reden kann, dass es schnell geht, Der urlaubende Verkäufer ist ja nicht der alleinige MA. Wenn er jetzt noch bei MB schauen möchte stehen die Chancen auf eine Zulassung vor dem 5.7. nicht besser. Bei Bestellung dauert es ja ohnehin ein halbes/dreiviertel Jahr.