Durch einen selbst verschuldeten "Unfall" benötige ich eine neue Tür hinten rechts. Sonst ist an der Karosserie nichts beschädigt.
Im Gutachten für die Vollkasko-Versicherung hat der Kfz-Meister nicht nur den Austausch der Tür inkl. Neulackierung festgehalten sondern auch - wegen der Übergänge - a) eine Neulackierung der hinten an die Tür angrenzenden Karosserieteile sowie ggf. auch b) eine Neulackierung der vorderen Tür vorgeschlagen.
Frage: Was sieht man nachher mehr, wenn nur die hintere rechte Tür neu lackiert wird oder wenn auch die "angrenzenden Teile" neu lackiert werden.
Der KV geht locker über einen mittleren vierstelligen Bereich hinaus
P.S. Das Fahrzeug gehört zu 100% mir (EZ 12/2023) und soll geplant nach insg. ca. 4-5 Jahren wieder verkauft werden.