https://www.continental.com/de/presse/pres…keitsaufkleber/
Bei Winterreifen an Geschwindigkeits-Aufkleber denken
- Aufkleber informiert über zulässige Höchstgeschwindigkeit von Winter- und Ganzjahresreifen
- Beim Fehlen drohen bis zu 25 Euro Geldbuße
https://www.continental.com/de/presse/pres…keitsaufkleber/
Bei Winterreifen an Geschwindigkeits-Aufkleber denken
https://www.kues-magazin.de/mehr-klarheit-…rreifenpflicht/
Neu geregelt ist auch die Information für den Fahrer im Innenraum des Fahrzeuges bei zu geringem Geschwindigkeitsindex des Winterreifens. Wenn ein Fahrzeug eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 208 Stundenkilometer hat, der montierte Winterreifen aber nur bis 190 Stundenkilometer zugelassen ist, muss der Fahrer darauf hingewiesen werden. Der Hinweis kann permanent durch einen Aufkleber am Armaturenbrett erfolgen. Künftig kann dieser Hinweis auch durch eine Anzeige im Bordcomputer des Fahrzeugs angezeigt werden, um den Fahrer bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit für den Winterreifen zu warnen. Kurz vor Erreichen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, muss der Bordcomputer dann ein Warnsignal senden.
Beim Fehlen drohen bis zu 25 Euro Geldbuße
Schnapper, das ist mir das schöne Armaturenbrett wert
Schnapper, das ist mir das schöne Armaturenbrett wert
Es sei denn, die erwischen dich jeden Tag 🙈
Ne, mir kommt der Aufkleber auch nicht ins Auto 👍
Kein Problem, kauft euch Winterrreifen mit dem Index "W" dann bleibt euch der Aufkleber o.ä. erspart
Da sieht man mal wieder, was ein generelles Tempolimit, auch auf deutschen Autobahnen einem alles ersparen würde (Aufkleber-Anzeige im Kombiinstrument-und Reifendecken mt Index "W")
Ist ja aber typisch deutsch. Es sollte reichen, wenn man verpflichtet wird, in seinem Bordcomputer eine max. Geschwindigkeit eintragen zu können. Bei allen modernen Autos mit einem Bordcomputer machbar.
Das reicht laut Gesetzgeber nicht, da die Meldung nur dann erscheint, wenn man die Geschwindigkeit erreicht hat...
Anscheinend haben die Aufkleberfirmen auch eine Lobby
Kein Problem, kauft euch Winterrreifen mit dem Index "W" dann bleibt euch der Aufkleber o.ä. erspart
Da sieht man mal wieder, was ein generelles Tempolimit, auch auf deutschen Autobahnen einem alles ersparen würde (Aufkleber-Anzeige im Kombiinstrument-und Reifendecken mt Index "W")
Da stimme ich dir zu.
Alternativ lässt du das Auto über den Winter in der Garage und kaufst dir überhaupt keine Reifen….. 🙃
Naja wenn man jetzt zb Originale Winterkompletträder kauft hat man auch nur Reifen mit Index V drauf 😋 .
Und es betrifft eigentlich "nur" die 310er und den VZ5.
Alle anderen Modelle liegen in der Höchstgeschwindigkeit unter den 240km/h den der V-Index darf.
Und es betrifft eigentlich "nur" die 310er und den VZ5.
Alle anderen Modelle liegen in der Höchstgeschwindigkeit unter den 240km/h den der V-Index darf.
Muss mich revidieren. Es betrifft auch den VZ 245 Benziner.
Wie bei allem in D gibt es natürlich eine Berechnung zum Thema ---> hier
Bsp: VZ245 Benziner Vmax= 238 km/h
Formel= (238+6,5)+(0,01x238)+2,35 = 249,26 km/h Ergo W-Index oder Hinweis im Fahrzeug
Bsp: VZ245 Hybrid Vmax = 210 km/h
Formel= (210+6,5)+(0,01x2108)+2,10 = 220,7 km/h Ergo V oder W-Index erlaubt und kein Hinweis im Fahrzeug notwendig
Und es betrifft eigentlich "nur" die 310er und den VZ5.
Alle anderen Modelle liegen in der Höchstgeschwindigkeit unter den 240km/h den der V-Index darf.
Naja was aber trotzdem nichts daran ändert das in den Papieren Reifen mit W-Index stehen und man eben eine entsprechende Kennzeichnung anbringen müsste auch wenn der Wagen zb nur 205km/h schaft 🤷♂️.
Naja was aber trotzdem nichts daran ändert das in den Papieren Reifen mit W-Index stehen und man eben eine entsprechende Kennzeichnung anbringen müsste auch wenn der Wagen zb nur 205km/h schaft 🤷♂️.
Meinen Recherchen nach eben nicht!
Du hast meinen Link im Post schon angeklickt und auch gelesen?
Auszug:
"Wenn der Autohersteller im Fahrzeugschein einen Reifen mit deutlich höherem Geschwindigkeitsindex fordert, als das Fahrzeug laut Papieren überhaupt schafft, darf ein Autoreifen mit kleinerem Geschwindigkeitsindex gefahren werden.* (*= Erlass des BMVBW (heute BMVBS bzw. BMVI) vom 9.November 2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses „Räder und Reifen“ auf Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG)"
Welche Reifen in diesem Fall zulässig sind, wird mit folgender Formel berechnet:
Mindestanforderung an den Reifen = (Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h) + (0,01 x Höchstgeschwindigkeit) + (Höchstgeschwindigkeit/100)
Alles anzeigenMeinen Recherchen nach eben nicht!
Du hast meinen Link im Post schon angeklickt und auch gelesen?
Auszug:
"Wenn der Autohersteller im Fahrzeugschein einen Reifen mit deutlich höherem Geschwindigkeitsindex fordert, als das Fahrzeug laut Papieren überhaupt schafft, darf ein Autoreifen mit kleinerem Geschwindigkeitsindex gefahren werden.* (*= Erlass des BMVBW (heute BMVBS bzw. BMVI) vom 9.November 2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses „Räder und Reifen“ auf Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG)"
Welche Reifen in diesem Fall zulässig sind, wird mit folgender Formel berechnet:
Mindestanforderung an den Reifen = (Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h) + (0,01 x Höchstgeschwindigkeit) + (Höchstgeschwindigkeit/100)
Ja den Artikel habe ich gelesen und ich wiederspreche dir auch nicht das Reifen mit niedrigeren Index gefahren werden dürfen stand ja auch nicht zur frage. Allerdings kann ich dem ganzen Artikel nicht entnehmen das man es in dem Fall nicht Entsprechen Kennzeichen muss kann auch sein das ich es überlesen habe 🤷♂️.
Siehe dazu, was die Rennleitung sagt
"Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR“, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn
1. die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit
a) für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder
b) durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit,
im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird......"
Moin zusammen!
Welchen in der Liste muss ich auswählen, um die richtige Rad-Reifen-Kombination für den CUPRA Formentor VZ e-Hybrid (245PS) zu bekommen?
Rechts steht Serienzollgröße. Der Formentor hat ja 19er Zoll Sommerreifen als Serie. Wenn ich das aber auswähle, bekomme ich aber keine 18er mehr angezeigt.
Kannst nehmen welchen du willst, das unterscheidet sich nicht.
Kannst nehmen welchen du willst, das unterscheidet sich nicht.
Okay.. weil die HSN/TSN Nummern sich auch ändern..
CUPRA Formentor VZ 1.4 e-Hybrid (KM), 110kw, ABE e9*2007/46*4008*06 (7593 / ARH / 00007)
CUPRA Formentor VZ 1.4 e-Hybrid (KM), 110kw, ABE e9*2007/46*4008*04 (7593 / ARH / 00001)
Ich weiß nicht, welcher dann meiner wäre..
An den Reifengrößen laut COC ändert es aber nichts.
Ich weiß nicht ob 18" mit Brembo harmoniert, das könnte ein Problem sein.
An den Reifengrößen laut COC ändert es aber nichts.
Ich weiß nicht ob 18" mit Brembo harmoniert, das könnte ein Problem sein.
Ah, stimmt. Vielleicht könnte es an den Brembos liegen.
...
Rechts steht Serienzollgröße. Der Formentor hat ja 19er Zoll Sommerreifen als Serie. Wenn ich das aber auswähle, bekomme ich aber keine 18er mehr angezeigt.
...
Der hat zwar 19" Serie, aber du darfst trotzdem 18" draufschrauben wenn es deine Wunschkombi beim Dealer mit einer ABE/Teilegutachten für den VZ gibt. Musst dich da ein wenig reinlesen, vor allem die leidigen "Anhänge" bei den Angeboten, da steht das drin. Oder du nimmst einen anderen Dealer der das besser filtert.
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