Hast du aber einen netten Prüfer gehabt. Das einfedern ist da nicht soweit von Belang. Die StVo sagt deutlich dass Räder nicht über die Kotflügelkante raustehen dürfen. Daher gibt es ja seit einigen Jahren diese Flaps die punktuell den Kotflügel verbreitern. Auch Augenwischerei, aber rechtlich OK.
Präziesiere:
Richtlinie 78/549/EWG vom 12.06.1978, ergänzt durch die Richtlinie 94/78/EG vom 21.12.1994
Ich muss ehrlich sagen, dass ich selbst überrascht war. Wenn ich mit überlege, dass wir uns vor 20 Jahren mit dem Prüfer gestritten haben und er uns maximal 5 mm Platten eintragen wollte, obwohl gefühlt 20 mm Platz waren 😂
Ich bin auf die ET Grenze auch nur durch das Forum gekommen, ansonsten hätte ich mich das garnicht getraut. 😉