Stimmt, meiner ist ja auch keiner.
Aber ich glaube nicht, dass Verordnungen zum Abstellen einen rechtlichen Unterschied machen, ob Mietobjekt oder Eigentum.
Es hat mich jetzt doch mal interessiert und hab mal Papa Google gefragt
Der E Scooter orientiert sich beim parken an der Fahrradverordnung und kann damit (solange er niemanden behindert) wie ein Fahrrad auf dem Bürgersteig angeschlossen werden. Ein Abstellen am Fahrbahnrand ist genauso zulässig am Tage, nur nachts nicht da unbeleuchtet