Deine Story kommt mir sehr bekannt vor !
Die Menschen werden zunehmend egoistischer und rücksichtsloser.
Deine Story kommt mir sehr bekannt vor !
Die Menschen werden zunehmend egoistischer und rücksichtsloser.
Die "Parkplatz-Not" in unserer Nachbarschaft hat seit gestern einen weiteren Level erreicht. Das nächste Nachbars-Kind hat nun ein Auto und es beginnt der "Kampf" um den einzigen, frei verfügbaren Parkplatz in unmittelbarer Nähe. Da stellt der Papa auch schonmal sein Auto auf den freien Platz und lässt seinen Privatplatz unbesetzt. Kommt Töchterchen heim, wird umrangiert, notfalls wird ein Auto vor die Haustür gestellt, verhindert dann aber, dass die gegenüberliegenden Garagen/Stellplätze befahren werden können. Somit beginnt für uns auch das "Spielchen", dann jemanden aus dem Haushalt rausklingeln zu müssen.
Mal sehen, wie lange es dauert, bis es richtig "Stress" gibt... Hoffentlich nie wegen eines gesundheitlichen Notfalls o.ä.
Oh je, noch mehr Eskalations-Potential
also luft raus lassen und erwischt werden hätte wohl schmerzhafte folgen hier...
Kann ja sein, dass einem was aus der Hand fällt vor lauter schreck
Na was erwartest du denn? Ein Stück Kuchen 🍰? 😅
So ist das nun mal in unserer freien Gesellschaft! Ich sehe da nichts verwerfliches darin wenn der Vater sich auf einen freien Parkplatz stellt und sein Nachwuchs später die Auffahrt /Stellplatz nimmt. Es ist nicht verboten und wo steht geschrieben das er sein Auto dort nicht parken darf? Wer hilft seinen Kindern denn nicht gerne? Ich verstehe nur nicht warum er später "umparkt". Das mag für den Nachbarn der später von der Arbeit kommt unschön sein, aber es ist nicht strafbar.
Die Leute kommen auf die kreativsten Ideen um sich einen Parkplatz zu sichern.
Mir hatte jemand den Vorschlag gemacht z.B. für ein paar Euro im Jahr einen Roller zuzulassen und mit diesem einfach den öffentlichen Parkplatz zu belegen um diesen dann schnell und einfach weg zu bewegen wenn jemand aus der Familie mit dem Auto nach Hause kommt.
Ein Fahrrad dort abzustellen finde ich allerdings etwas frech.
Wenn schon, dann so: https://rp-online.de/nrw/staedte/du…ei_aid-18903759
Die Leute kommen auf die kreativsten Ideen um sich einen Parkplatz zu sichern.
Mir hatte jemand den Vorschlag gemacht z.B. für ein paar Euro im Jahr einen Roller zuzulassen und mit diesem einfach den öffentlichen Parkplatz zu belegen um diesen dann schnell und einfach weg zu bewegen wenn jemand aus der Familie mit dem Auto nach Hause kommt.
Ein Fahrrad dort abzustellen finde ich allerdings etwas frech.
Wir haben auch dieses Parkplatzproblem in der Straße. Aber weniger wegen Nachbarn (bis auf die BEtreuer eines Kinderwohnheims nebenan). Meist sind es auswärtige oder welche, die in den Nachbarstraßen nicht parken (konnten). Wir haben zwar 3 Autos, aber wir parken immer eins in der Einfahrt und eins davor, so dass wir nur einen öffentlichen Parkplatz belegen. Andere Nachbarn fahren keins ihrer 3 oder 4 Autos in die Einfahrt (besagte Betreuer z.B.).
Jedenfalls hätte das Thema Roller noch einen positiven Nebeneffekt: Man hat eine Schadenfreiheitsklasse, die man "runterfährt". Falls mal Kinder später ein Auto haben und es versichern wollen...
ACh, geilste Story muss ich noch nachschieben: Meinem Schwiegervater wurde früher auch so dicht am Hoftor und gegenüber geparkt, dass er mim Auto nicht mehr rein oder raus kam. Was hat er gemacht? Einen großen Blumenkübel auf die Straße gedübelt!! Und So, dass er genügend Abstand voir seinem Haus hatte, damit er aus der Einfahrt kam.
Das Ordnungsamt hatte dann irgendwann verlangt, dass er ihn wieder entfernt.
Ein Fahrrad dort abzustellen finde ich allerdings etwas frech.
Ob ein Roller als einspuriges Fahrzeug (und falls dem so ist "kleines Kennzeichen") einen öffentlichen Parkplatz belegen darf weiß ich nicht, aber bei einem Fahrrad möchte ich das bezweifeln.
Ob ein Roller als einspuriges Fahrzeug (und falls dem so ist "kleines Kennzeichen") einen öffentlichen Parkplatz belegen darf weiß ich nicht, aber bei einem Fahrrad möchte ich das bezweifeln.
Laut Aussage unseres örtlichen Entsorgungsbetriebes ist sogar das Abstellen der Mülltonnen dort gestattet.
Rechtlich gesehen ist ein EScooter ein versicherungspflichtiges KFZ, wie auch ein Mofa oder 50er-Roller. Beim letzteren würde ich nicht daran zweifeln, dass dieser auf einem öffentlichen Platz abgestellt werden MUSS, auch wenn es selten praktiziert wird. Oder gibt es da Ausnahmen? Kenne mich mangels Erfahrung damit nicht aus.
Rechtlich gesehen ist ein EScooter ein versicherungspflichtiges KFZ, wie auch ein Mofa oder 50er-Roller. Beim letzteren würde ich nicht daran zweifeln, dass dieser auf einem öffentlichen Platz abgestellt werden MUSS, auch wenn es selten praktiziert wird.
Was würde der Spaß eigentlich kosten?
Ich frage für einen Freund.
Da bin ich der falsche Ansprechpartner, mein EScooter hat nicht einmal ein Kennzeichen weil nicht zulassungsfähig (zu schnell, stammt noch aus der Zeit vor dem Regulierungswahn).
Ob ein Roller als einspuriges Fahrzeug (und falls dem so ist "kleines Kennzeichen") einen öffentlichen Parkplatz belegen darf weiß ich nicht, aber bei einem Fahrrad möchte ich das bezweifeln.
Wo soll ich Deiner Meinung nach dann zB mein Motorrad abstellen? Auf dem Bürgersteig wird s zwar geduldet... erlaubt ist s aber nicht
Und ja... natürlich darf ich auch einen ganzen Parkplatz damit belegen, auch wenn s manchem Autofahrer nicht passt
Wo soll ich Deiner Meinung nach dann zB mein Motorrad abstellen? Auf dem Bürgersteig wird s zwar geduldet... erlaubt ist s aber nicht
Und ja... natürlich darf ich auch einen ganzen Parkplatz damit belegen, auch wenn s manchem Autofahrer nicht passt
Ich fahre selbst Motorrad und natürlich darf ich damit einen öffentlichen Stellplatz nutzen. Bin mir aber bei einem Mofa mit kleinem Kennzeichen nicht sicher ob ein solches Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum einen KOSTENFREIEN PKW Parkplatz besetzten darf. Den örtlichen Entsorgungsbetrieb den CITY-COBRA hier erwähnt würde ich jetzt nicht als vertrauenswürdige Informationsquelle nennen. (Mülltonnen dürfen sicher zum Leerungstermin hier abgestellt werden. Aber als Dauerparker??
E-Scootern mit Kennzeichen wird von den Städten in der Regel eine gesonderte Fläche zugewiesen. Öffentliche PKW Stellplätze habe ich da noch nicht gesehen. Also auch hier eine Fragezeichen meinerseits. Bin mir aber sicher das hier auch EXPERTEN der Öffentlichen Verkehrsraumüberwachung mitlesen. Vielleicht sagt ja mal einer was ?
Ich fahre selbst Motorrad und natürlich darf ich damit einen öffentlichen Stellplatz nutzen. Bin mir aber bei einem Mofa mit kleinem Kennzeichen nicht sicher ob ein solches Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum einen KOSTENFREIEN PKW Parkplatz besetzten darf. Den örtlichen Entsorgungsbetrieb den CITY-COBRA hier erwähnt würde ich jetzt nicht als vertrauenswürdige Informationsquelle nennen. (Mülltonnen dürfen sicher zum Leerungstermin hier abgestellt werden. Aber als Dauerparker??
E-Scootern mit Kennzeichen wird von den Städten in der Regel eine gesonderte Fläche zugewiesen. Öffentliche PKW Stellplätze habe ich da noch nicht gesehen. Also auch hier eine Fragezeichen meinerseits. Bin mir aber sicher das hier auch EXPERTEN der Öffentlichen Verkehrsraumüberwachung mitlesen. Vielleicht sagt ja mal einer was ?
Und was soll anders bei einem Mofa sein? Darfst auch nicht auf den Bürgersteig stellen...
Ist genauso zu behandeln wie ein Motorrad und rein rechtlich müsste der E Scooter das auch sein... darfst ja auch nicht auf den Bürgersteig damit. Der E Scooter würde auch bei mir auf Unverständnis stoßen, aber wo soll er hin? Ich ärgere mich als Fußgänger wie auch Mopped oder Autofahrer über die Dinger... egal wie man s dreht die sind nur ein Ärgernis auf den Straßen
EScooter muss man ja lt. App auf gekennzeichneten Flächen abstellen und abmelden, teils auch ein Foto machen. Das sind nach meine Erfahrung auch Gehwege usw., wo auch Fahrräder ohne Kennzeichen abgestellt werden. Die Nutzung ist natürlich dort nur „schiebend“ erlaubt.
EScooter muss man ja lt. App auf gekennzeichneten Flächen abstellen und abmelden, teils auch ein Foto machen. Das sind nach meine Erfahrung auch Gehwege usw., wo auch Fahrräder ohne Kennzeichen abgestellt werden. Die Nutzung ist natürlich dort nur „schiebend“ erlaubt.
Gibt ja nicht nur Leihscooter...
Gibt ja nicht nur Leihscooter...
Stimmt, meiner ist ja auch keiner.
Aber ich glaube nicht, dass Verordnungen zum Abstellen einen rechtlichen Unterschied machen, ob Mietobjekt oder Eigentum.
Stimmt, meiner ist ja auch keiner.
Aber ich glaube nicht, dass Verordnungen zum Abstellen einen rechtlichen Unterschied machen, ob Mietobjekt oder Eigentum.
Es hat mich jetzt doch mal interessiert und hab mal Papa Google gefragt
Der E Scooter orientiert sich beim parken an der Fahrradverordnung und kann damit (solange er niemanden behindert) wie ein Fahrrad auf dem Bürgersteig angeschlossen werden. Ein Abstellen am Fahrbahnrand ist genauso zulässig am Tage, nur nachts nicht da unbeleuchtet
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