Hey.
Ich glaube kaum das sich das lohnt, aber manchmal ist es ja schön, ruhig zu schlafen.
Es gibt halbwegs klare vertragliche Regeln was akzeptiert wird, und was nicht.
ALD Leasingbank (habe ich von Arbeit aus mit zu tun) zeigt es z.B. sehr gut:
https://www.aldautomotive.de/Portals/german…g_20-07_web.pdf
Was wird berechnet?
Spoiler anzeigen
Auf Basis eines detaillierten Rücknahmeprotokolls inklusive Foto-Dokumentation wird ein Minderwertgutachten erstellt. Schäden werden nicht zu den Reparaturkosten angesetzt, sondern nur mit dem deutlich niedrigeren Minderwert berechnet – also mit dem Wert, um den sich der Verkaufswert des Fahrzeuges aufgrund des Schadens verringern wird. Dabei berücksichtigt der Gutachter immer Fahrzeugalter und Fahrleistung.
--> Bei 100tkm sind 5 Steinschläge was anderes, als bei 10.000
VW Bank hat auch einen Schadenskatalog:
https://schadenkatalog.vwfs.de/fahrzeugcheck.html
Das ist nicht völlig "legt man aus wie man will". Wir leben schließlich in Deutschland
Und Grundsätzlich ist derjenige in der Beweispflicht, der etwa fordert. Und am Ende fordert der Leasinggeber etwas von euch, Schadenersatz/Wertminderung. Das muss er beweisen (klar, Gutachter) aber braucht eben eine Grundlage - siehe Schadenskataloge. Wenn es das dadrin nicht gibt, ist man eigentlich fein raus. Das wird aber nicht passieren, da die ja nach vielen Jahren leasen wissen, was sein kann.
blöd ist halt, z.B. VW: "Leichte Kratzer" an der Felge. Jo. Was ist leicht. Beschädigung und Verformung wird nicht akzeptiert, das heißt wenn Alu verformt wurde - ist das nicht akzeptabel wäre meine Einschätzung. Und ein Bordsteinkratzer ist definitiv Alu kaltverformt