Gesetzliche Regelungen zur Wallbox-Anmeldung
.... Laut NAV ist die Meldung von Wallboxen mit einer Leistung von 3,7 bis 11 kW beim Netzbetreiber notwendig. Dieser wird informiert, kann allerdings keine Einwände erheben. Anders sieht die Lage bei Wallboxen ab 12 kW aus. Darunter fallen auch die beliebten 22 kW-Wallboxen. Diese benötigen gemäß der NAV eine Genehmigung des Netzbetreibers. Liegt diese nicht vor, dürfen Sie Ihre Wallbox nicht installieren.....
Hmmm.... Also alles ÜBER 3,7 KW würde ich verstehen, aber die 16A habe ich doch an jeder Steckdose in meinem Haushalt anliegen, das ist doch damit noch Standard