Das löst aber nach meiner Auffassung, keine Anspruch auf Förderung aus. Der wird nur durch die EZ ausgelöst und die darf max. 12 Monate zurück liegen.
Zitat aus den Fördervorraussetzungen der Bafa für Neuwagen:
Gefördert werden ausschließlich Fahrzeuge, deren Erstzulassung bei Antragstellung maximal 1 Jahr zurückliegt.