Hallo Stammi,
das ist doch genau das selbe was ich eben gepostet habe, nur eben anders formuliert. Der Leasingnehmer, das ist immer der Kunde und der Halter. Dieser ist auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) als Halter eingetragen.
Da hast du recht, ich hatte nur meine Seiten nicht aktualisiert und deine Antwort nicht gelesen