Verboten ist das schon ewig und in der StVZO §53 so festgelegt. Die Ausnahmen die es gibt sind eben durch Gutachten legimitiert worden. Bei großen Auflagen lassen auch schon mal Drittanbieter ein Lichtgutachten erstellen, dann haben sie auch eine E Kennzeichnung. Hersteller lassen Im Zulassungsprozess sowas dann direkt mit eintragen, so dass es werkseitig halt auch problemlos geht. Da es aber letztlich immer ums Geld geht, wird gerechnet ob sich der Aufwand zum Ertrag lohnt.
Früher haben wir auch vieles gemacht was nicht erlaubt war, aber da war es meist ja auch lockerer. Die Rennleitung schaute nicht so genau hin, oder beließ es bei nem erhobenen Zeigefinger bzw. mündlichen Anrantzer .
Heißt nicht dass früher alles besser war, aber einiges schon