Auf welcher Rechtsgrundlage soll das strafbar sein. Das einzige was mir da einfällt wäre vlt. Uhrheberrecht.
Die neuen Modelle wurden nach UNECE R155 und R156 entwickelt und bieten somit so oder so kaum Möglichkeiten mehr. Weiterhin hat VAG sich rechtlich mehr absichern lassen, auf Basis der UNECE. Ein Eingriff in dieses System kann bis zur Haftstrafe oder einer hohen Geldstrafe kommen. Zusätzlich wird sich an die UNECE Vorgaben IVD im Zusammenhang mit RWSWIN gehalten. Wenn die UNECE Regularieren nicht eingehalten werden, droht zusätzlich auch ein sofortiger Verlust der Betriebserlaubnis. Sprich so wie du das Auto kaufst = so muss es auch bleiben. VAG hat da einen Riegel davor geschoben, es soll keine Nachträglichen Anpassungen (die nicht UNECE Konform sind) geben.
Weiterhin noch als Ergänzung, unsere MJ haben SFD1 Schutz, die neuen haben SFD2, dies ist aktuell noch nicht "umgehbar". Selbst für Werkstätten mit ODIS-S und ODIS-E nicht.