Also ich habe auch keine Auftragsbestätigung und es scheint zu funktionieren. (allerdings auch keine Willkommensstrecke)
Habe bei einem regionalen Händler vor Ort gekauft und nur den Papierkram von der Unterschrift daheim.
In meinem Umfeld haben aber auch einige Online über Leasingportale bestellt, da hätte dann ich auch um eine Bestätigung gebeten.
Nur einer bekam ewig keine Bestätigung und hat dann woanders bestellt.
Ich versuche es mal. Online ist es etwas anders als im Autohandel direkt.
Im Autohandel ist die Auftragsbestätigung nicht notwendig und der Kaufakt ist mit Unterschrift unter der verbindlichen Bestellung des Kfz rechtlich bindend.
Online ist eine AB in der Regel relevant, da die Internetpräsentation eines noch zu konfigurierenden Fahrzeugs rechtlich noch keine Willenserklärung darstellt, sondern die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, hier: "ich biete an dieses Auto in dieser Konfiguration zu kaufen".
Erst wenn der Händler dies bestätigt und ich die Bestellung auslöse, kommt der Kaufvertrag zustande, aber auch nur wenn der Händler seine Willenserklärung auch bekräftigt. Das geschieht in der Regel mit der AB.
Achja noch was, als ich ihn ne WhatsApp heut nachmittag geschrieben habe wegen einer Auftragsbestätigung, (wo ja die Nummer drauf stehen muss) sagte er mir nur ja die bekomme ich aber das kann gaaanz lange dauern bis 4 Monate oder länger. Aber das positive für mich ist, solange ich keine Auftragsbestätigung habe, könnte ich jederzeit den Vertrag widerrufen?
Irgendwo hab ich die Tage aber gelesen, dass es gesetzlich keine Auftragsbestätigung bedarf.
Wie ist n Nu die Rechtslage da?
Achja noch was, als ich ihn ne WhatsApp heut nachmittag geschrieben habe wegen einer Auftragsbestätigung, (wo ja die Nummer drauf stehen muss) sagte er mir nur ja die bekomme ich aber das kann gaaanz lange dauern bis 4 Monate oder länger. Aber das positive für mich ist, solange ich keine Auftragsbestätigung habe, könnte ich jederzeit den Vertrag widerrufen?
Irgendwo hab ich die Tage aber gelesen, dass es gesetzlich keine Auftragsbestätigung bedarf.
Wie ist n Nu die Rechtslage da?