Allgemein gilt: Tagfahrleuchten dürfen nur allein leuchten oder mit dem Standlicht geschaltet sein. Eine Kombination mit dem Abblendlicht ist unzulässig. Das heißt, dass Tagfahrleuchten und Abblendlicht nie gemeinsam leuchten dürfen. (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht#Europa)
Dann wären ja die meisten aktuellen Fahrzeuge nicht rechtens. 🙈