Wie verhält sich das eigentlich im Vergleich zum Privat /Firmen Leasing , wenn der Leasingnehmer nun kein Firmenleasing mehr hat /Insolvent /keine "Firma" mehr dahinter steht, oder nicht mehr Selbständig ist?
Danke
Hab nur das online gefunden:
"Ist der Leasingnehmer insolvent geworden, so steht dem Leasinggeber das Recht zu, als wirtschaftlicher und rechtlicher Eigentümer des Objektes, den Leasing-Vertrag gemäß § 43 KO fristlos zu kündigen und die Herausgabe des Objektes zu verlangen (Aussonderungsrecht)."
Mehr hab ich tatsächlich jetzt auf die schnelle nicht gefunden, obwohl ich denke, dass sowas garnicht mal so selten ist.
Gruß