Genau das hat der Gutachten auch erwähnt.
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12 vorne und 15 hinten beim VZ5 möglich, kommt sicherlich auch auf den Prüfer an !
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Früher war es so wenn es einmal eingetragen war in den Papieren das die Prüfstellen es übernommen haben für andere Kfz der selben Baureihe vllt macht ihr Euch da mal schlau.
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12 vorne und 15 hinten beim VZ5 möglich, kommt sicherlich auch auf den Prüfer an !
Nein, es ist mehr möglich !
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Wir drehen uns wieder mal im Kreis

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Also ich weiss 15 mm pro Rad bei Et40 sind null Prob egeal ob VZ oder VZ5 selbst bei 20 Zoll sollte das kein Thema sein weil selber Radumfang, und wie schon geschrieben 20 mm beim VZ5 HA weil breitete Radläufe VZ HA 15 mm pro Rad. Also wissen wir das dass schon mal möglich ist. Nu kommt es nur auf die Prüfstellen an und vllt auf Eintragungen zum Nachweis
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Keine Ahnung wie oft das noch erwähnt werden muss aber diese Abnahme bringt anderen gar nichts.

Bei einer Einzelabnahme entscheidet einzig und allein der Prüfer. Sagt dieser "Nein" hat man eben Pech.
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In dem Gutachten der H&R Platten ist bei 15mm die serienmäßige 20 Zoll Felge des VZ5 nicht einmal aufgeführt. Woran soll sich der Prüfer deiner Meinung nach dann orientieren?
Nochmals, wenn du Zeit hast nehme ich dich beim nächsten Versuch zur Eintragung hier in Hessen einfach mal mit. Mit dem Prüfer diskutiert man nicht. Auch wenn du alles besser weist.
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Wir drehen uns wieder mal im Kreis

So schauts aus! In
wurden hinten mit 10mm pro Rad und H&R Federn 40/35 mit Originalfelgen 19" NICHT genehmigt
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So schauts aus! In
wurden hinten mit 10mm pro Rad und H&R Federn 40/35 mit Originalfelgen 19" NICHT genehmigt
!Dann zeige deinem Prüfer doch diesen Thread und er muss die Platten dann eintragen.

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So schauts aus! In
wurden hinten mit 10mm pro Rad und H&R Federn 40/35 mit Originalfelgen 19" NICHT genehmigt
!Die sind hier
total verrückt, kann ich bestätigen 
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Dann zeige deinem Prüfer doch diesen Thread und er muss die Platten dann eintragen.

Die "Pfeiffen" bei uns pfeiffen auf den TÜV D und DEKRA

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Die "Pfeiffen" bei uns pfeiffen auf den TÜV D und DEKRA

Bei uns
zählt keine ABE sondern nur eine ECE oder E1 Genehmigung. -
Von H&R gibt es ja noch nicht mal 20mm Platten mit Gutachten für den VZ5. Von daher schon mal nicht zutreffend. Schau in das Gutachten von Eibach und und diesem Gutachten kann und darf sich ein Prüfer eben nicht entziehen.
Oder was denkst du machen Teilegutachten für einen Sinn, wenn die jeder Prüfer die beleibig "ablehnen" könnte.Keine Ahnung was deine persönliche Note "auch wenn du alles besser weißt" hier zu suchen hat.. aber gut das ein Österreicher meint mitmischen zu müssen und deutsches Recht mit österreichischem Recht vergleichen will.
Auch beim Eibach Gutachten steht bei den 20mm Platten die 20 Zoll des VZ5 nicht im Gutachten?

Zusätzlich sind bei den 15mm Platten diverse Auflagen aufgeführt welche eben erfüllt sein müssen. Und nein, ich bearbeite nicht meine Innenradläufe und weite die Kotflügel auf wie vom Gutachten gefordert.
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Was denn nun? Muss sich der Prüfer nach dem Gutachten richten oder nicht??
Aber wie schon öfters gesagt, "Wir drehen uns im Kreis".
Ich habe 2 Versuche bei 2 verschiedenen Prüfern gestartet und bin 2 mal gescheitert. Daher lasse ich es jetzt ,da mir meine Zeit für das bisschen Optik dann doch zu schade ist.
Das heißt aber nicht dass es in anderen Bundesländern vielleicht doch machbar ist. Bringt mir nur hier in Hessen leider nichts.
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Dann gehst du also auch davon aus, dass unsere StVZO und FZV in Österreich gelten?
Hut ab!
Eben nicht, mich haben die Prüfer schon 2x weg geschickt, wegen der Spoilerlippe trotz ABE und Festigungsgutachten Verletzungsgefahr wenn ich einen Fußgänger anfahre das ist ein Witz bei euch in Deutschland fahren 1000 damit.
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Das ist das Problem laut Stvo ist in Deutschland beim VZ 15/15 Ende sorry fahr nun mal VZ weil Vz5 keine AHK möglich ist. Allerdings ist das bei der EU schon zuviel. So hat es mir mein Prüfer erklärt. Und nu komm ich auch aus dem PLZ 41 kann das wieder anders sein als im 60 er Gebiet. Jetzt ist die Frage ob die anderen Prüfstellen das Deutsche anerkennen würden wenn sie eine Deutsche Kopie der eintragung haben. Um mal ein Fazit zu ziehen.
Nun bin ich noch Formentor Neuling aber find das Forum hier echt Hilfreich und Bedank mich mal an der Stelle hier
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Bist du so freundlich und zeigst mir das mal? Zum Thema VZ und VZ5 habe ich dir schon mal was geschreiben.
Was meinst Du? Das ich 15/15 eingetragen hab im VZ
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Die "Pfeiffen" bei uns pfeiffen auf den TÜV D und DEKRA

Nicht nur das die Drohen auch gleich mit Kennzeichen Abnahme


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Natürlich muss sich der Prüfer nach dem Teilegutachten richten... und wir drehen uns im Kreis weil hier alles in einen Pott geschmissen wird (VZ vs VZ5 / Deutschland / Österreich etc.) und auch du z.B. ein Teilegutachten nicht komplett liest. Bei Eibach steht z. B.
Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten anzulegen und die Kunststoffstoßfänger im Bereich des Übergangs zum Kotflügel anzupassen.
Ist die Freigängigkeit gegeben muss natürlich nicht gebördelt werden. Dieses Gutachten gilt aber auch in Verbindung mit Tieferlegung. Und dann kann eine Freigängigkeit nicht mehr gegeben sein und dann muss man bördeln bzw. anlegen.
Mit Sinn und Verstand lesen kann oft helfen. Und StVZO und FZV sind Gesetze die in Deutschland und nicht nur in bestimmten BuLä gelten...Bei mir hat der Prüfer verlangt bei den Winterräder ET 38 statt 40 das ich von ATU Gummiwürschte auf alle 4 Kottflügel klebe die haben einen Schaden hier in

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