Es ist nur so dass der Feser nicht Abholschein für die Autostadt schicken will ohne 500,€.
Ich kann jetzt der Anwalt einschalten, aber ich habe kein Auto und wer weiss wie lange dann geht mit dem Streit.
Ich kann es nur zahlen und nachhinein versuchen über Anwalt mein Geld zurückholen.
Ich habe das Schreiben vom VW und da steht nichts vom eigenem Anteil. Es ist übrigens ein Leasingsfahrzeug.
TIPP!!!!!
Wenn ich in deiner Lage wäre, würde ich folgendes machen:
Der Vertrag gibt nach meiner Auffassung keinerlei rechtliche Grundlage her, dass der Händler nachträglich „mehr Geld“ haben will als im schriftlichen Vertrag festgelegt wurde.
Der höhere KFZ-Listenpreis wurde ja gar nicht gemäß Neuwagen Bedingungen geltend gemacht, sondern die reinen „logischsten Kosten“ wo der Händler sich (knallhart gesagt) als Unternehmer / Kfz-Händler einfach „verzockt“ hat. Dumm gelaufen, aber eigenes Pech vom KFZ-Händler.
Schreib den Händler mit Mail an und setze ihm eine Frist von 14 Tagen dir eine schriftliche Stellungnahme abzugeben warum er diesen Beitrag „zusätzlich einfordert“ und auf welcher rechtlichen und vertraglichen Grundlage er dies geltend macht!
Schreib ganz klar rein (hier in deinem Fall, dass du den ABHOLSCHEIN forderst, da der vertragliche Betrag (ohne die Zusatzgebühr) am Datum X bereits überwiesen wurde. Du hast deinen vertraglichen Teil erfüllt, er nicht!
Wichtig:
Nehme in Mail-Kopie deine Leasinggesellschaft oder finanzierende Bank oder die Mailadresse von VW oder Seat/Cupra. Siehe Google suche zum Mailadresse raus finden. Schreib dort die Begriffe „Beschwerde“ und (!) „Vorstandsbeschwerde“ rein.
Jedes große Unternehmen hat ein Beschwerde Management. Dort wird man das höher platzieren…
Noch wichtiger:
Schreib ganz klar rein, dass wenn er als KFZ-Händler bis zu deiner gesetzen Frist Datum X nicht ganz klar den ABHOLSCHEIN übersendet und/oder dir schriftlich bestätigt dass die Anzahlung (OHNE den extra Betrag) vollständig eingegangen und vertragsgemäß bezahlt ist, du den KFZ-Händler vertretenen durch seinen eingetragenen Geschäftsführer anzeigen wirst nach folgenden Tatbeständen:
- Strafgesetzbuch (StGB) § 263 Betrug
- Wucher nach § 138 BGB und dessen Strafbarkeit nach § 291 StGB
Du kannst und das ist dein Recht als Bürger mit der Mail mit Zugangsnachweis ausgedruckt und allen (!!!!) relevanten ausgedruckten Vertragsunterlagen und der Korrespondenz zu jeder deutschen Polizeiwache gehen und eine Anzeige aufgeben. Nimm deinen Ausweis mit. Du hast ein Recht, dass die Polizei die Anzeige als Anfangsverdacht einer Straftat aufnimmt.
Lass dich nicht abweisen weil die Polizei keine Lust hast. Notfalls musst du da ein paar Stunden warten bis du dran bist.
Wenn man dich abweist, lass dir die Diensnummer des Beamten geben und Drohe mit Dienstaufsichtsbeschwerde, wenn man dir mündlich die Aufnahmen einer Anzeige verweigert.
Straftatbestände sind keine Zivilsache, sondern unterliegen der Pflicht zur Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft. Auch wenn nur ein Anfangsverdacht vorliegt.
Die Polizei nimmt die Anzeige auf und leitet es an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter. Diese ermittelt dann und legt den konkreten Straftatbestand fest.
Alternativ (anstatt die Mail an den Händler zu mailen) kannst du auch durch das Amtsgericht für wenige Euros eine Zustellung des Schriftstückes (deine Androhung mit Frist) per Gerichtsbotenzustellung erwirken. Dabei wird die Zustellung des Briefes (und der Inhalt des Briefes) gerichtlich vom verbeamteten Booten „hoheitlich“ dokumentiert.
Einschreiben Rückschein und Normale „Post-Kurrierdienste“ kannst du dir sparen, null rechtliche Nachweismöglichkeit.
Zudem:
Knall zusätzlich dem Händler an alle seinen Kfz-Händler Standorten (so große Autohäuser haben meistens mehrere) jeweils eine Negative 1von5-Sternen Bewertung rein.
Wichtig: bleib hier sachlich bei der Wahrheit, damit man sich nicht wegen Verleumdung oder übler Nachrede anzeigt (der Händler wird ja bestehen wer da druckt macht).
Einen Anwalt kannst du dir sparen. Die sind da abgezockt und suchen ihr Schlupfloch um Geldgierig ihre „verkalkulierte Marge“ wieder rein zu waschen.
Wenn die dir Staatsanwaltschaft im Nacken haben, ist es etwas anderes. Wenn die verurteilt werden, wird es im Führungszeugnis eingetragen und das Gewerbeamt kann dem Geschäftsführer bzw Inhaber die Gewerbeerlaubnis entziehen.
Wende dich doch einfach mal an die lokale Rheinische Post, Lokalzeitung etc und schreib die Redaktion an. Vielleicht haben die Lust eine Schlagzeile draus zu machen.
Und damit mein Beitrag von der Meinungsfreiheit gedeckt ist:
Das ist meine Meinung.
So würde ich es machen, wenn ich in so einer Lage wäre…
Aber was du machst, ist deine Sache. *hust*