Also bei den Steuern sollten wir bei dem 310er doch alle das gleiche zahlen?
Da meiner neu ist und ich vor 3 Tagen erst den Steuerbescheid bekommen habe, sind es bei mit genau 300 Euro.
Also bei den Steuern sollten wir bei dem 310er doch alle das gleiche zahlen?
Da meiner neu ist und ich vor 3 Tagen erst den Steuerbescheid bekommen habe, sind es bei mit genau 300 Euro.
Also bei den Steuern sollten wir bei dem 310er doch alle das gleiche zahlen?
Da meiner neu ist und ich vor 3 Tagen erst den Steuerbescheid bekommen habe, sind es bei mit genau 300 Euro.
Nope, hab letzten Monat 289€ für meinen VZ 310 bezahlt.
Nope, hab letzten Monat 289€ für meinen VZ 310 bezahlt.
Komisch, wurde vielleicht erhöht.
Auch da gibt es Unterschiede. Mein damaliger T-Roc mit Pano-Schiebedach und Vollaustattung kostete mehr Steuern als die Basisversion mit exakt gleichem Motor. Da spielte das Gesamtgewicht und die entsprechend geringfügigen Verbrauchsabweichungen ne Rolle.
Beim 310 VZ liegen je nach Ausstattung die CO2 Emissionen kombiniert zwischen 197-190.
Genau, Vollausstattung mit Pano ist teurer. Leerausstattung ist billiger.
Der Co2 Wert wird auf Basis des Gewichts berechnet, daher die minimalen Unterschiede.
Momentan krempelt VW alle Homepage um ,man kommt noch nicht einmal auf die Versicherungsseite um seine Verträge anzusehen .
Der Witz dabei ,ich habe überhaupt keine Post von denen bekommen ob die Beiträge erhöht werden ,und darauf zugreifen kann ich auch nicht .
Meine Angaben
Moin,
bei mir ist es auch satt günstiger geworden.
Versicherer: LVM
Versicherungsumfang: VK mit 300€, TK mit 150€, Rabattschutz, Garage, 20.000km, SF34
Beitrag 2023: 544,62€ (Haftpflicht Typklasse 14, VK Typklasse 20
Beitrag 2024: 414,78€ (Typklasse 12 und 16)
Die Typenklasse von meinem Hybrid ist auch von 14 auf 12 runter und bei der Vollkasko von 20 auf 16.
Zusätzlich mit dem Rutsch auf SF13 von SF12 zahle ich im Jahr jetzt nur 280,-
Das sind gute 100,- Euro weniger als vorher. Ich bin sehr zufrieden damit.
Württembergische
VK: 500 SB, TK: 300 SB
Garage, öff. Dienst
10tsnd. Km/Jahr.
Ich hole grad einige KFZ-Versicherungsangebote für den VZ310 ein und bin doch (positiv) überrascht, dass die Prämien nicht so hoch liegen wie befürchtet um Vergleich zu meinem recht preiswerten Ateca mit nur 150PS.
Demnach wird es wahrscheinlich wieder die HUK werden (Ateca aktuell: 250€, erst neulich von 205€ erhöht; VZ310: 350-407€, je nach Werkstatt-Option*).
*Im Leasing-Vertrag kann nicht leider keine Hinweise finden, ob es Vorgaben zum Thema "Werkstattbindung"/"freie Werkstattwahl" gibt. Stellt SEAT-Leasing also hier keine Forderung und die Versicherung kann die Werkstatt vorgeben (wird dann eher nicht Cupra sein)?
Ich bin auch über die HUK versichert und mir wurde aufgrund des Leasingvertrags von der Werkstattbindung abgeraten. Laut Vertrag muss das Fahrzeug in einer vom Hersteller anerkannten Werkstatt gewartet werden. Daraus habe ich interpretiert, dass es eine Vertragswerkstatt sein muss. Probieren kann man es natürlich, aber dann würde ich mir das vorher vom Leasinggeber schriftlich bestätigen lassen.
Ich bin auch über die HUK versichert und mir wurde aufgrund des Leasingvertrags von der Werkstattbindung abgeraten. Laut Vertrag muss das Fahrzeug in einer vom Hersteller anerkannten Werkstatt gewartet werden. Daraus habe ich interpretiert, dass es eine Vertragswerkstatt sein muss. Probieren kann man es natürlich, aber dann würde ich mir das vorher vom Leasinggeber schriftlich bestätigen lassen.
Du meinst die Werkstattbindung von Seiten der HUK ,nicht die Werkstattbindung in der Garantiezeit beim Händler/Cupra .
Du meinst die Werkstattbindung von Seiten der HUK ,nicht die Werkstattbindung in der Garantiezeit beim Händler/Cupra .
Habe mir meinen Vertrag gerade noch einmal angeschaut, unter X. (Versicherungsschutz und Schadenabwicklung), 3. steht folgendes: "Der Leasingnehmer hat mit der Durchführung der Reparatur einen vom Hersteller anerkannten Betrieb zu beauftragen. In Notfällen können, falls die Hilfe eines anerkannten Betriebes nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten erreichbar ist, Reparaturen in einem Kfz-Reparaturbetrieb, der die Gewähr für sorgfältige handwerksmäßige Arbeit bietet, durchführt werden".
Für mich heißt das: Im Schadenfall muss das Fahrzeug in eine Cupra Vertragswerkstatt oder in eine freie Werkstatt, für die mir der Hersteller vorab schriftlich die Anerkennung zusichert. Falls man also einen Vertrag mit Werkstattbindung abschließen wollen würde, müsste man sich von der Versicherung die Partnerwerkstatt nennen und bestätigen lassen, dass diese sich für den Leasingzeitraum nicht ändern wird. Dann müsste man den Hersteller kontaktieren, sich die Anerkennung jener Werkstatt bestätigen lassen und sich auch explizit bestätigen lassen, dass die Anerkennung des Herstellers für den Leasingzeitraum nicht widerrufen wird. Das ist natürlich absoluter Irrsinn und ich glaube auch nicht, dass sich die Versicherung oder der Hersteller auf so eine Nummer einlassen würden.
In meinem Unterlagen kann ich nichts derartiges finden, womöglich sind die nicht komplett. In meinem Leasingvertrag (SEAT Leasing) heisst es nur "...Das Leasing-Fahrzeug wird vom Leasingnehmer bedingunsgemäß versichert...". Ich werde mal meinen Händler bitten, alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
als Leasingnehmer bist du zwar während der Laufzeit der Besitzer, aber nicht der EIGENTÜMER des Fahrzeugs.
Ich wähle immer ein Versicherungstarif mit freier Werkstattwahl, damit das Auto in meiner Vertragswerkstatt repariert wird und nicht bei einem Servicepartner von der Versicherung.
Die Versicherung will möglichst günstiger bei einer freien Werkstatt reparieren, aber was machst du am Ende vom Leasing, wenn der Gutachter sagt, dass der Schaden unprofessionell behoben wurde? Da bist du bei deiner Vertragswerkstatt besser aufgehoben und hast am Ende der Laufzeit kein böses Erwachen.
Besonders beim Leasing die Inspektionen und Reparaturen immer bei deiner Vertragswerkstatt machen lassen, ansonsten kannste gleich bei der Anmeldung des Autos eine Verzichtserklärung was die Garantie betrifft unterzeichnen 😉
Reden wir jetzt über € 50 pro Jahr? Dafür würde ich (und mache ich auch nicht bei den Leasingfahrzeugen) nicht die Werkstattbindung nehmen.
Ist übrigens ein Unterschied zu den Serviceterminen - die darf man durchaus bei einer freien Werkstatt machen lassen, die nach Herstellervorgaben arbeitet. Zumindest bei BMW ist es so. Da hatte ich extra auch die Leasing angefragt. Das würde ich bei Seat auch empfehlen, wenn es nicht eindeutig im Leasingvertrag steht.
...Ist übrigens ein Unterschied zu den Serviceterminen - die darf man durchaus bei einer freien Werkstatt machen lassen, die nach Herstellervorgaben arbeitet. Zumindest bei BMW ist es so. ...
Das ist gesetzlich so zulässig, ist keine Frage der Marke.
Na umso besser!
Stimme aber zu.
Überleg mal, du hast einen Unfall, was auch immer direkt Ärger und ggf. sogar Krankenhaus / Polizei bedeutet. Will man sich dann wegen 50€ / Jahr noch mit Versicherung und Cupra rumärgern? Denke nein, dann sollte man keinen Neuwagen holen. Da spart man echt am falschen Ende.
Ich habe heute diese Info von meinem Händler erhalten:
„bei einem Schaden müssen Leasingfahrzeuge immer bei einer SEAT / CUPRA Vertragswerkstatt repariert werden. Gleiches gilt im Übrigen auch für die Wartungen.“.
Auch wenn es vom Thema „Versicherung“ etwas abdriftet: Zählt der simple Ölwechsel nach dem ersten Jahr als „Wartung“ oder könnte der bedenkenlos „frei“ gemacht werden (mit Datenbank-Eintrag/Dig. Serviceheft)? Wird das bei Leasing-Rückgabe geprüft und ggf. bemängelt?
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