Die Herstellergarantie (2 Jahre Serie + optionaler Verlängerung) ist nicht abhängig vom Autohaus. Das Auto kann in München gekauft worden sein, trotzdem hat das Fahrzeug beim Hamburger Vertragshändler oder Servicepartner die Garantie. Das können die Serviceberater auch im Cupra-Portal per FIN nachprüfen.
Anders sieht es bei einer Gebrauchtwagen-Garantie aus. Die ist oft vom Autohaus und muss nicht zwangsläufig von der FS AG (Financial Services der VAG) sein. Dann muss man schon zum Händler gehen, wo man das Fahrzeug erworben hat, da es dann anders abgerechnet wird. Und das sehen dann andere Händler auch nicht, da es dort in keiner zentralen Datenbank hinterlegt ist. Gibt da unterschiedliche Anbieter, mein ehemaliges AH hatte bspw. „MENEKS“.
Ich gehe doch mal davon aus das eines der Größten VW Autogruppen Händler (Scherer) nicht Drittanbieter von Gebrauchtwagengarantien ausgibt, sondern die eigenen vom VWFS.
In seinem Fall gehe ich aus, das die Werksgarantie mit dem Leasingvertrag des Vorgängers abgelaufen ist, aber natürlich locker eine Neue Gebrauchtwagengarantie (von Seiten des AH) abgeschlossen wurde, schließlich lagen alle Wartung/Betreuungsunterlagen vom Fahrzeug dort vor.
Und deshalb auch anders gehandelt wird, als eine verlängerte Werksgarantie, wo Du egal wo hingehen kannst (natürlich kommt eine Reparaturanfrage/ Freigabe dort auch zum tragen).
Da der Händler die Garantie zugesagt hat (so war es bei mir auch immer) hat er die bezahlt, logisch das der dann auch reparieren will.
Aber dazu habe ich einen Schriftsatz von den Garantie Bedingungen:
VII. Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt eines Schadenfalls?
1. Nach Eintritt eines Schadenfalls haben Sie die Obliegenheit, a) den Schaden unverzüglich unter Hinweis auf das Bestehen dieses Versicherungsvertrags dem betreuenden Vermittler (sofern dieser ein Kfz-Betrieb ist), einem durch den Hersteller anerkannten Betrieb oder uns anzuzeigen; b) die Reparatur erst vornehmen zu lassen, wenn wir unsere Zustimmung erteilt haben
VIII.Wo erfolgt die Behebung eines Schadens?
Die Behebung von Schäden erfolgt bei dem betreuenden Vermittler oder einem anderen durch den Hersteller anerkannten Betrieb Ihrer Wahl. Tritt der Schadenfall innerhalb eines Umkreises von 50 km vom Standort des betreuenden Vermittlers ein, erfolgt die Reparatur nach Möglichkeit bei diesem. Verstoßen Sie gegen die in Satz 1 aufgeführte Obliegenheit, gelten die hierfür in Ziffer IX. geregelten Auswirkungen einer Verletzung von Obliegenheiten.